FDP/FW-Fraktion lässt Schüssler-Befangenheit bei Bauprojekt in der Carl-Hölzle-Straße durch Regierungspräsidium prüfen
Amtsniederlegung bei Arlinger am 08. Juni, Beschlussfassung fünf Tage später, aber Unterschrift unter der Beschlussvorlage schon am 22. März
Nachdem die FDP/FW-Fraktion die Frage aufgeworfen hatte, inwiefern Baubürgermeisterin Schüssler hinsichtlich des Zustandekommens eines Bebauungsplans für ein großes Hochhausprojekt der Arlinger Baugenossenschaft in der Carl-Hölzle-Straße aufgrund eines Wahlamtes bei der Genossenschaft befangen war, teilt die Fraktion mit, man habe Nachricht erhalten, wann Frau Schüssler dieses Amt niedergelegt habe. „OB Boch hat uns mitgeteilt, dass Frau Schüssler am 08. Juni 2018 ihr Amt schriftlich gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Carsten von Zepelin (CDU) niedergelegt hat. Die Beschlussvorlage für das Arlinger Hochhaus-Projekt in der Carl-Hölzle-Straße hat sie also unterschrieben, während sie noch gewählte Vertreterin in der Vertreterversammlung war“, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke (FDP). „Es stellt sich uns auch die Frage, weshalb Frau Schüssler ihr Amt gegenüber dem Vorstand von Zepelin niederlegt, wenn doch nach § 31 der Satzung der Baugenossenschaft Arlinger der Aufsichtsratsvorsitzende für die Einberufung der Vertreterversammlung verantwortlich ist und nach § 32 auch für deren Leitung?“ All diese Ungereimtheiten nehme die Fraktion zum Anlass, vom Regierungspräsidium prüfen zu lassen, ob dort die Einschätzung des städtischen Rechtsamts geteilt werde, dass eine Befangenheit aufgrund einer nachträglichen Amtsniederlegung auszuschließen sei. Die Bürgermeisterin hatte den Bebauungsplan am 13. Juni zur Abstimmung gestellt. Die Vorlage selbst datiere aber auf den 22. März. Schüssler habe demnach noch fast drei Monate ihr Arlinger-Amt inne gehabt. „Wir sehen da auf jeden Fall Prüfbedarf“, so Fraktionsvize Michael Schwarz (Freie Wähler). „Sollte Frau Schüssler aufgrund ihrer Nähe zur Baugenossenschaft Arlinger bei dem Bauprojekt in der Carl-Hölzle-Straße befangen sein, muss so etwas frühzeitig erkannt werden. Gerade angesichts dessen, dass sie mit der Vorlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen holzgetäfelten Wohnturm und weitere Gebäude mit einem Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro geschaffen hat.“
Jedenfalls ist für die Gemeinderatsfraktion aus FDP und Freien Wählern klar, dass bis zum 08.06.2018 eine eindeutige Befangenheit vorlag. Rülke: „Nach § 33 der Satzung der Baugenossenschaft Arlinger entscheidet die Vertreterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Hier gibt es eine klare Interessenkollision zwischen der Bürgermeisterin Schüssler und dem Mitglied der Vertreterversammlung Schüssler!“ Wenn Frau Schüssler im März eine Beschlussvorlage befangen unterzeichnet habe, so könne die Befangenheit nicht dadurch aufgehoben werden, dass sie im Juni von dieser Funktion zurück trete.