Pressemitteilung

FDP/FW-Fraktion lässt Schüsslers Arlinger-Verbindung weiter prüfen

Befangenheit bei Hochhaus-Beschluss weiter unklar

 

Die FDP/FW-Fraktion hat Antwort der Stadt Pforzheim auf Ihren Prüfauftrag  erhalten, ob Baubürgermeisterin Sibylle Schüssler beim Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Arlinger-Hochhaus in der Carl-Hölzle-Straße aufgrund enger Verbindungen zur Baugenossenschaft Arlinger befangen war. Die Fraktion hatte um Prüfung gebeten, weil Schüssler eine Arlinger-Wohnung bewohnt und auf der Homepage der Baugenossenschaft als gewählte Vertreterin der Vertreterversammlung aufgeführt wird. Das Rechtsamt komme zu dem Schluss, dass aufgrund des Mietverhältnisses durch die Planung kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil erlangt werden könne, der eine Befangenheit begründe, so die Antwort der Verwaltung. „Das mag man so sehen können. Wir finden es dennoch maximal unglücklich, dass Frau Schüssler eine Beschlussvorlage für einen planungsrechtlichen Maßanzug zugunsten ihres eigenen Vermieters unterschrieben, verteidigt und zur Abstimmung gebracht hat“, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke (FDP). Die für die Fraktion spannendere und rechtlich wichtigere Frage sei aber ohnehin die Interessenkollision zwischen dem Amt der Bürgermeisterin und dem Amt als gewählter Vertreterin der Baugenossenschaft. Dabei komme auch das Rechtsamt zu einer weniger eindeutigen Haltung. Auskunftsgemäß sei Bürgermeisterin Schüssler am Tage der Abstimmung nicht mehr in Amt und Würden gewesen, weshalb eine weitere Prüfung sich erübrige. Deshalb möge dahinstehen, ob das Arlinger-Amt mit den in der Gemeindeordnung als Befangenheitsgründen genannten Ämtern vergleichbar sei, so die Argumentation des Rechtsamts. Die Fraktion könne diese Sichtweise so nicht mittragen. „In der Gemeindeordnung heißt es eindeutig, man sei befangen, wenn man „Gesellschafter einer Handelsgesellschaft oder Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs eines rechtlich selbstständigen Unternehmens ist, denen die Entscheidung der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann“ ist“, so Fraktionsvize Michael Schwarz (Freie Wähler). Aufgrund dieses Paragraphen habe sich der CDU-Stadtrat und Vorsitzende der Baugenossenschaft Arlinger im Gegensatz zu Schüssler für befangen erklärt und nicht an der Abstimmung im Ausschuss teilgenommen. Inwieweit Frau Schüsslers Amt als gewählte Vertreterin der Vertreterversammlung unter diese Definition falle, habe das Rechtsamt bisher leider nicht bewerten wollen. Die drei Organe der Baugenossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung.  Die Fraktion wendet sich nun erneut an OB Boch mit der Bitte zu prüfen, wann und wie Frau Schüssler das Amt niedergelegt hat. „Wir behalten uns auch eine Prüfung dieser Angelegenheit durch das Regierungspräsidium vor“, so Michael Schwarz.