Pressemitteilung

FDP/FW/UB/LED begrüßen Lärmminderungsplan für Müller-Fleisch

Grenzwerte für Mischgebiet allerdings nicht tolerabel

Die Ausarbeitung eines Lärmschutzplanes für die durch Emissionen der Großschlachterei Müller Fleisch erheblich belasteten Anwohner im Pforzheimer Wohngebiet Herrenstriet begrüßt die FDP/FW/UB/LED-Fraktion. Es sei lange überfällig, dass den viel zu hohen Lärmemissionen entgegen gesteuert werde, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke (FDP). „Es ist sehr gut, dass nun ein Lärmminderungsplan steht, was wir aber nicht hinnehmen möchten, ist eine Festlegung von Grenzwerten für die Herrenstrietsiedlung, die einem Mischgebiet entsprechen.“ Die Fraktion wende sich deshalb nun mit einem Brief an Regierungspräsidentin Felder. Sie möge bitte die Grenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet veranschlagen. „Für uns ist klar, dass die Herrenstrietsiedlung ein gewachsenes, allgemeines Wohngebiet ist, das bereits seit den 70er-Jahren besteht, natürlich begrenzt durch die Enz. Hier ist es das Unternehmen Müller Fleisch, das sich in Richtung Wohnsiedlung bewegt, weshalb auch Müller Fleisch in der Pflicht ist, Rücksicht auf die Wohnbevölkerung zu nehmen“, ergänzt Stadtrat Thomas Goßweiler (Unabhängige Bürger). „Denjenigen, der anderen auf die Pelle rückt, sehen wir in der Pflicht. Müller Fleisch aus unserer Sicht grundlos die Erlaubnis zu erteilen, fünf Dezibel mehr Krach zu machen, halten wir für falsch.“ Lobende Worte finde die Fraktion für Baubürgermeisterin Sibylle Schüssler, so der baupolitische Sprecher der Fraktion, Carol Braun (Freie Wähler). „Bereits im Frühjahr hatten wir uns an Frau Schüssler gewandt und um Unterstützung für die Anwohner geworben. Damals hat sie sich sehr rasch gekümmert. Nun haben wir erneut Information erhalten, dass sie sich weiterhin für den Schutz der Anwohner einsetzt. Das finden wir gut und das gehört gelobt. Wir hoffen nun, dass der gemeinsame Einsatz bewirkt, ein Einsehen beim Regierungspräsidium zu erreichen, für ein Wohngebiet auch die Lärmgrenzwerte für ein Wohngebiet festzusetzen“, so Braun abschließend.