FDP/FW/UB/LED-Fraktion will Hundesteuer für Tierheimhunde erlassen
Wer Verantwortung für ein Tier aus dem Tierheim übernimmt, soll profitieren
Pforzheim. Die FDP/FW/UB/LED-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der vorsieht, Haltern von Hunden die Hundesteuer zu erlassen, die sich dafür entscheiden, die Verantwortung für einen Hund aus dem Tierheim zu übernehmen. „Jedes Jahr werden viele Hunde in Tierheimen abgegeben. Das bedeutet ein weniger schönes Leben für die Hunde, als wenn sie in einem stabilen privaten Umfeld wären und verursacht der Stadt Pforzheim Kosten“, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke (FDP). „Deshalb möchten wir einen Anreiz für diejenigen schaffen, die einen Tierheimhund bei sich aufnehmen. So haben die Tiere ein schöneres Leben, der Halter profitiert und die Stadt ebenfalls, wenn es gelingt, dadurch mehr Hunde in liebevolle Hände zu vermitteln.“
Manche Hunde könnten schnell wieder vermittelt werden, andere weniger schnell, weiß Hans-Joachim Haegele (Freie Wähler) aus seinen vielen Besuchen im Tierheim zu berichten. „Besonders schwer vermittelbar sind sogenannte Listenhunde, umgangssprachlich oft Kampfhunde genannt. Für ihre Haltung wird aufgrund vom Gesetzgeber festgelegter Merkmale ein höherer Anspruch an die Halter gestellt und ihre Haltung wird ausnehmend hoch besteuert. Wir sind allerdings überzeugt davon, dass kein Hund bösartig auf die Welt kommt, sondern die Umstände ihrer Sozialisierung, der Umgang der Halter mit ihnen und ihre Erziehung die Hunde zu dem machen, was sie sind.“ Selbstredend seien für unterschiedliche Hunde unterschiedliche Befähigungen ihrer Halter notwendig. Ein Bernhardiner benötige andere Bedingungen als ein Chihuahua. Allerdings werde vom Pforzheimer Tierheim kein Tier abgeben, sofern das Tierheim nicht überzeugt davon sei, dass es dem Tier in seinem neuen Zuhause auch gut gehe und der neue Halter mit dem Tier angemessen umgehen könne, so Haegele.
„Deshalb sehen wir auch kein Problem darin, Haltern von Listenhunden aus dem Tierheim die Steuer zu erlassen“, so Stadtrat Andreas Kubisch (Liste Eltern) „Das muss allerdings an Bedingungen geknüpft sein. Der Hund muss einen Wesenstest bestehen, damit sichergestellt ist, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und der Halter muss einen gültigen Hundeführerschein nachweisen.“ Für die Haushaltsberatungen habe die Fraktion vor, direkt Mittel für den Vorschlag einzustellen und hoffe, dass der Rest des Gemeinderates ebenfalls ein Herz für Tiere zeige, so Kubisch abschließend.