Rülke: Bildungszeit geht an Qualifizierungsbedarfen der Unternehmen vorbei
Unnötige Maßnahme gehört nicht beworben sondern abgeschafft
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Forderung des DGB nach mehr Werbung für Bildungszeit:
„Weiterbildung und berufliche Qualifizierung sind große Herausforderungen für die Zukunft unserer Wirtschaft. Dafür braucht es eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung von Unternehmen, Beschäftigen und Politik – die Unternehmen stellen sich dem gerne und leisten bereits jetzt ihren Beitrag.
Aber das unsägliche Bildungszeitgesetz ist der falsche Weg dazu. Es ist viel zu bürokratisch, belastet einseitig die Unternehmen und geht an den Qualifikationsbedarfen der sich wandelnden Wirtschaft vorbei. Der Gipfel ist, dass es Weiterbildungen für freizeitorientierte Maßnahmen fördert, aber vollständig die Firmen belastet. Es gehört daher nicht beworben oder – wie von der Landesregierung angekündigt – novelliert, sondern schlicht und einfach abgeschafft. Den Bildungsherausforderungen der Zukunft wird es nicht gerecht!“
Das Bildungszeitgesetz wurde 2015 eingeführt. Seitdem ermöglicht es jedem Beschäftigten in Baden-Württemberg bis zu fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr für berufliche, politische oder fürs Ehrenamt qualifizierende Weiterbildungen. Dabei muss keinerlei Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegen und es können beispielsweise auch Maßnahmen für berufliche Veränderungen oder Yoga belegt werden. Der Ausfall der Arbeitszeit ist alleine durch die Unternehmen zu tragen.