Rülke: Die Schulwahlfreiheit darf nicht ohne Not eingeschränkt werden
Anlässlich der Ersten Beratung eines Pakets von Gesetzentwürfen der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes signalisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zunächst Unterstützung für weite Teile des Vorhabens und kündigte zugleich die kritische Auseinandersetzung mit einem anderen Teil an. Rülke:
„Dass zukünftig beispielsweise ein Handy vorübergehend eingezogen werden kann, wenn die Schulordnung die Benutzung im Unterricht verbietet, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und vielerorts gelebte Praxis. Mit dieser Normierung ist an dieser Stelle Rechtsklarheit geschaffen und den Schulen der Rücken gestärkt. Auch die Anpassung der Sachkostenzuschüsse für die Sonderberufsschulen und Sonderberufsfachschulen in freier Trägerschaft unterstützt die FDP/DVP Fraktion. Bisher orientierte sich die Zuschusshöhe an den Berufs- bzw. der Berufsfachschulen, was zweifellos nicht sachgerecht war und vom Verwaltungsgerichtshof denn auch verworfen wurde. Unsere Unterstützung erfährt auch die Übernahme der beiden bisher nur als Schulversuch eingerichteter Deutsch-Französischer Grundschulen in Freiburg im Breisgau und in Stuttgart-Sillenbuch in die Regelform. Der Schulversuch wurde in den 1990-er Jahren gestartet und hatte sich ganz offensichtlich bewährt.“
Einen weiteren Bestandteil des Gesetzespakets werde die FDP/DVP Fraktion laut Rülke dagegen kritisch begleiten: die Bestimmungen zur Einschränkung der Wahlfreiheit hinsichtlich des Besuchs von Schulen. Rülke hierzu: „Wir Freie Demokraten stellen nicht in Frage, dass es grundsätzlich Möglichkeiten zum Ausgleich von Verwerfungen bei der Auslastung von Schulen geben muss. Es muss aber auf das gewähltes Fächerprofil möglichst Rücksicht genommen werden. Entsprechendes fordern Landesschülerbeirat und Landesschulbeirat, und der Beamtenbund fordert dasselbe für die Sprachreihenfolge. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion greift die alleinige Bestimmung zu kurz, es dürfe sich nur nicht um unterschiedliche Schultypen handeln. Auch der Verwaltungsgerichtshof bezeichnete es als ‚nicht nachvollziehbar‘, dass ‚die Wahl des Profilfachs nicht als entscheidungserhebliches Kriterium angesehen‘ werde. Gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung hat schließlich jeder junge Mensch ein Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“
Sicherzustellen gelte es laut Rülke ferner, dass die Zuweisungsregelung nicht zu Lasten der dualen Ausbildung gehe. Rülke: „Wie der Landkreistag kritisch anmerkt, könnte die Einschränkung der Wahlfreiheit gerade den Bereich der dualen Ausbildung als besonders empfindlich treffen. Abgesehen von den längeren Schulwegen könnte dies dazu führen, dass die Ausbildenden eines Betriebs auf mehrere Schulen verteilt sind. Das vergrößert den Verwaltungsaufwand vergrößert und erschwert den Austausch der dualen Partner. Die Zuweisung an unterschiedliche Schulen ist deshalb unbedingt im Fall von Schülern zu vermeiden, die mit demselben Betrieb in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Denn dass Ausbildungsplätze dem Bürokratismus zum Opfer fallen, dürfen wir uns in Baden-Württemberg unter gar keinen Umständen leisten!“