Pressemitteilung

Rülke: Grün-Rot muss Kunst der verantwortungsbewussten Haushaltskonsolidierung lernen

„Mit dieser Gesetzes-Initiative wollen wir die Regelungen der Schuldenbremse im Grundgesetz in der baden-württembergischen Landesverfassung verankern. Unser Ziel ist, dass die Aufnahme neuer Schulden im Landeshaushalt nicht erst zum letztmöglichen Termin im Jahr 2020, sondern zu einem früheren Zeitpunkt durch die Landesverfassung untersagt ist.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung“ (Drucksache 15/3239). Die FDP wolle die grün-rote Landesregierung dabei unterstützen, ihre Bekenntnisse zu einer nachhaltigen und generationengerechten Haushalts-und Finanzpolitik umzusetzen. Deshalb, so Rülke, schlage die liberale Landtagsfraktion als Zeitpunkt einer letztmöglichen Neuverschuldung das Jahr 2016 vor. Dies sei ein realistischer Zeitpunkt, der mit Blick auf die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes angemessen ist. Und dieser Termin nehme Rücksicht darauf, dass Grün-Rot durch die Aufblähung der Haushalte 2011 (4. Nachtrag), 2012 und 2013 mit Steigerungsraten von 5,2, 5,7 und 4,8 Prozent unumstößliche Fakten geschaffen hat. Allerdings bedürfe es schon eines gesteigerten politischen Ehrgeizes, so die Ermahnung von Rülke an die Landesregierung, das Ziel der Nettoneuverschuldung Null mit Ende des Haushaltsjahres 2016 zu erreichen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende erinnerte daran, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein „Kompromissangebot darstellt, um die grün-rote Landesregierung endlich zur fiskalpolitischen Vernunft zu bringen“. Der erste Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vom Herbst 2011 sah bereits ein Inkrafttreten zum 1. 1. 2012 vor.

Bei den Abbau-Stufen der Nettokreditaufnahme orientiert sich der jetzige Gesetzentwurf am Doppelhaushalt 2013/14. So ist für 2014 eine Absenkung der vorgesehenen Nettokreditaufnahme um 208 Millionen Euro (von 1.488 auf 1.280 Millionen) vorgesehen, was angesichts der im Haushalt vorhandenen Spielräume kein unerreichbares Ziel sei. Denn die von der Landesregierung in der Drucksache 15/2785 angegebenen Zahlen dokumentierten, dass mit den noch nicht veranschlagten Resten aus dem Haushaltsüberschuss 2011 und dem zu erwartenden Rechnungsüberschuss 2012 deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen, als für die beschriebene Verringerung der Nettokreditaufnahme erforderlich sind.

Für die Jahre 2015 und 2016 ist nach den Worten von Hans-Ulrich Rülke die Landesregierung in der Kunst der verantwortungsbewussten Haushaltskonsolidierung gefordert, damit die Begrenzung der Nettokreditaufnahme auf 780 beziehungsweise 280 Millionen Euro erreicht werde. Rülke: „Wenn die entsprechenden Bekundungen des Ministerpräsidenten Kretschmann und des Finanz- und Wirtschaftsministers Schmid ernst zu nehmen sind, müsste für die beiden eine härtere Schuldenbremse hilfreich sein, um die Ausgabenwünsche diverser Ministerien in den Griff zu bekommen.“

In der Ausgestaltung (Änderung von Artikel 84 der Landesverfassung, Einfügung eines Artikel 84a, Ausführungsgesetz zu den Artikeln 84 und 84a, Neufassung der Landeshaushaltsordnung) folge der Gesetzentwurf den Ausarbeitungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, die in der kurzen Phase der interfraktionellen Gespräche im August/September 2012 vom Ministerium zur Verfügung gestellt wurden. Dasselbe gelte für die Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen, die Ausgestaltung der Steuerschwankungs-Komponente und der Finanztransaktions-Komponente sowie für die Aufteilung der Regelungen auf das Ausführungsgesetz zur Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung, so Rülke abschließend.