Pressemitteilung

Rülke: Grün-roter Angriff auf Tarifautonomie von Arbeitgebern und Gewerkschaften

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte über das „Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg“ Grün-Rot scharf kritisiert. „Die Landesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf durch die Festlegung einer Untergrenze in Höhe von 8,50 Euro einen Mindestlohn durch die Hintertür einführen“, so Rülke. Damit werde Grün-Rot zum Arbeitsplatz-Vernichter bei den Geringqualifizierten. Zumal das Grundproblem bestehen bleibe: Ist der Mindestlohn zu niedrig, ist er wirkungslos, ist er zu hoch, kostet er Arbeitsplätze.

Daran ändere auch nichts die Argumentationslinie des Wirtschaftsministers, mit diesem Gesetz gegen Wettbewerbsverzerrung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgehen zu wollen. „Dieser Angriff auf die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Gewerkschaften ist problematisch und rein ideologiegetrieben“, sagte Rülke. Zumal nicht zu erkennen sei, dass fehlende Tariftreueregelungen bislang bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf Landes- und kommunaler Ebene zu wirklichen Problemen geführt hätten. Die vom Gesetzentwurf vorgesehenen Tariftreueerklärungen könnten ohnehin künftig – abgesehen vom Verkehrssektor – nur in den Bereichen eingefordert werden, die bereits durch das Arbeitnehmerentsendegesetz Tarifverträge haben, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Rülke: „Dieser Teil Ihres Gesetzes bleibt also inhaltlich ‚weiße Salbe‘, jedoch mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand.“

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden lehnen auch die meisten Verbände und Organisationen der Wirtschaft sowie die kommunalen Landesverbände den Gesetzentwurf der Landesregierung grundsätzlich ab.

Mit diesem mit Erwartungen überfrachteten Gesetz, dass keinen positiven Effekt, sondern nur unnötige bürokratische Belastungen mit sich bringe, werde die Landesregierung scheitern, so wie es auch schon in anderen Ländern der Fall gewesen sei, so Rülke abschließend.