Pressemitteilung

Rülke: Gutachtenwunsch zu Volksbegehren für Landtagsverkleinerung ist Ausdruck grüner Angst um Mandate

Aus purer Panik um Pfründe wird Gewaltenteilung in Frage gestellt.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke kritisiert das Bestreben von Grünen, CDU und SPD, im Landtag den Beschluss eines Gutachtens herbeizuführen, das den Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof um das vom Innenministerium nicht zugelassene Volksbegehren der FDP zur Landtagsverkleinerung beeinflussen soll, mit scharfen Worten:

 

„Der hilflose Versuch, mittels eines Gutachtens den Prozess um ein Volksbegehren für einen kleineren Landtag zu torpedieren, ist Ausdruck blanker Angst der Koalitionsfraktionen und der SPD vor dem Verlust von Pfründen. Offenbar haben die Grünen in der Fraktion durchgezählt und festgestellt, dass mehr als jeder zweite grüne Abgeordnete dem Landtag nicht mehr angehören wird, wenn das Volksbegehren der FDP von der Bevölkerung getragen und ein kleinerer Landtag vom Souverän durchgesetzt wird. Ja, wenn die Bevölkerung unserem Vorschlag folgt, zur Sollgröße des Landtags zurückzukehren und Sie 18 Prozent holen, wonach es gerade aussieht, dann sitzt mehr als die Hälfte von Ihnen künftig zu Hause statt im Landtag, liebe grüne Fraktion. Zumindest hat dann der ein oder andere Zeit, um fertig zu studieren. Und das ist doch der eigentliche Grund, weshalb Sie heute einen solchen Anschlag auf die Gewaltenteilung verüben und gegen jegliche parlamentarische Gepflogenheit ein Gutachten beauftragen wollen, das zu einem Verfahren des Verfassungsgerichtshofs Stellung in Ihrem Sinne beziehen soll. Sie wollen sich als Legislative in das Geschäft der Judikative einmischen! Und Sie haben Angst davor, dass das Volksbegehren der FDP Erfolg hat. Anders ist es nicht zu erklären, dass Sie auf einmal zu diesem Verfahren Anwälte beauftragen wollen, die ein Gutachten schreiben sollen, bei dem Sie erst hinterher entscheiden, ob es Ihnen passt und es eingereicht werden soll. Nämlich nur dann, wenn es Ihr Bestreben stützt, einen möglichst fetten Landtag herbei zu führen, in dem keiner von Ihnen sein Mandat verliert. Dabei hatten Sie schon mehrfach Gelegenheit dazu, Stellung zu nehmen. Im parlamentarischen Verfahren ist Ihnen nichts Sinnvolles eingefallen, was gegen einen kleineren Landtag sprechen würde und vor einigen Monaten haben Sie nichts dazu gesagt, als das Volksbegehren der FDP schon mal im Ständigen Ausschuss war. Nun ist das gleiche Volksbegehren nochmal im Ständigen Ausschuss gewesen, lediglich sicherheitshalber noch einmal von den beiden Erstunterzeichnern aus der Bürgerschaft zusätzlich beim Verfassungsgerichtshof eingereicht und nun fällt Ihnen ein, die Gewaltenteilung anzugreifen und sich einmischen zu wollen. Das ist durchschaubar, meine Damen und Herren, das ist blanke Panik vor dem Verlust von Mandaten, blanke Panik vor dem Verlust von Pfründen. Ganz besonders bei Ihnen, liebe Grüne.“