Pressemitteilung

Rülke: Konditorei- und Bäckereicafés im Vergleich zum übrigen Gastronomiegewerbe bei den Novemberhilfen nicht schlechterstellen Landesregierung muss auf den Bund einwirken und Nachbesserungen erreichen

Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Novemberhilfen fordert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke die auch von der Schließungsanordnung betroffenen Konditorei- und Bäckereicafés zum übrigen Gaststättengewerbe gleichzustellen. Die baden-württembergische Landesregierung müsse hier auf den Bund einwirken und Nachbesserungen bei den Novemberhilfen für diese Betriebe erreichen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Konditoreien und Bäckereien, welche ein Ladencafé für den Vor-Ort-Verzehr haben, als sog. „Mischbetriebe“ eingestuft werden, für die eine noch auszugestaltende Sonderregelung gelten solle. Die Begründung dafür sei, dass diese noch über einen Thekenverkauf und damit ein Außer-Haus-Geschäft verfügen. „Es ist für mich vollkommen unverständlich, warum Konditoreien und Bäckereien mit Ladencafé anders eingestuft werden sollen als übrige gastronomische Betriebe, wie beispielsweise Pizzerien mit Liefergeschäft oder die Systemgastronomie, also alle gastronomischen Betriebe, die neben dem Vor-Ort-Geschäft ein Außer-Haus-Verkauf anbieten“, so Rülke. Dabei sei es eindeutig, dass Konditorei- und Bäckereicafés gastronomische Betriebe seien. Es gäbe einschlägige Gerichtsurteile und auch der erste Paragraf des Gaststättengesetzes sei hier eindeutig. Auch für die Konditoreien und Bäckereien mit Ladencafé müsse daher die Erstattung für das Vor-Ort-Geschäft und der Weiterbetrieb für den Außer-Haus-Verkauf gelten. Rülke warnt, dass solche unsinnigen Regelungen und Unterscheidungen von den betroffenen Betrieben und den Bürgerinnen und Bürgern nicht nachvollzogen werden würden und dass dies das Vertrauen in den Staat als Krisenmanager untergrabe. Das Land müsse den Bund auffordern, hier nun zügig nachzubessern.