Rülke: Landesregierung hätte Vorgängen bei EnBW frühzeitig nachgehen müssen
Anlässlich der nun eingeleiteten Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen den Datenschutz bei der EnBW, denen die FDP-Landtagsfraktion bereits im Mai dieses Jahres mit einem Fraktionsantrag nachgegangen war (siehe Landtagsdrucksache 15/6826 „Umgang mit Kundendaten bei der EnBW“), wirft der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung Versäumnisse bei der Aufklärung vor:
„Die Antworten des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft auf unseren Fraktionsantrag vom April dieses Jahres zeugten nicht gerade von einem besonders ausgeprägten Interesse oder Aufklärungswillen. Als wichtigster Anteilseigner der EnBW steht das Land aber in der Pflicht, über den Aufsichtsrat mit allen Mitteln auf eine unverzügliche und umfassende Aufklärung solcher Vorgänge zu drängen. Verletzungen des Datenschutzes sind schließlich kein Kavaliersdelikt. Vor dem Hintergrund, dass die RWE für die Verwendung der gleichen Software im Umgang mit Kundendaten bereits im Frühjahr 2014 den Negativpreis „BigBrotherAward“ erhalten hat, hätte die Landesregierung der Sache schon vor eineinhalb Jahren auf den Grund gehen können. Mit einem engagierten Vorgehen hätte die Landesregierung zumindest verhindern können, dass noch bis mindestens Ende März 2015 Kundengespräche aufgezeichnet wurden“, sagte Rülke.
Info: Siehe auch Anlage „Stellungnahme MFW 6826“