Rülke: Landesregierung soll Verzicht auf Neuverschuldung dauerhaft absichern
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Landesregierung aufgefordert, ihre Ankündigung, ab dem Jahr 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen, langfristig abzusichern. Dazu stellte Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel vor, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Verfassung des Landes zu verankern.
Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden habe seine Fraktion in dieser Legislaturperiode schon zweimal entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Jedes Mal seien diese von der grün-roten Mehrheit im Landtag abgelehnt worden. Nachdem die Landesregierung Ende Juni endlich bekundet habe, vom Haushaltsjahr 2016 an auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen, müsse sie sich jetzt einem Glaubwürdigkeitstest unterziehen. Stellten sich die grün-rote Landesregierung und die Regierungsfraktionen auch gegen diesen dritten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, stünden sie im Verdacht, bei einer eventuellen Wiederwahl das Geld weiter mit vollen Händen ausgeben und sich wieder neu verschulden zu wollen. Rülke: „Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden. Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Deshalb stellen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse die Landesregierung auf die Probe. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern diese verlässlich auf Dauer absichern.“
Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Schmid habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei.
Wie Rülke weiter ausführte, trage der Verzicht auf neue Schulden zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei. Der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt werde gesenkt. Ebenfalls sinke der Anteil des Steueraufkommens, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. „Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen“, so Hans-Ulrich Rülke.
Wie auch die Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält die für die Landesverfassung vorgeschlagene Regelung Ausnahmetatbestände:
- Regelungen für den Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (Artikel 84 Absatz 2 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung);
- Regelungen für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (Artikel 84 Absatz 3 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung);
- Regelungen zur Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts um finanzielle Transaktionen (Artikel 84 Absatz 5 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung).
Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung)