Pressemitteilung

Rülke: Minister Lucha sabotiert Altersfeststellung an-geblich minderjähriger Flüchtlinge

Die Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ vom 22.3.2018 des SWR widmete sich am Beispiel Hussein K. den Defiziten im Umgang mit angeblich minderjährigen Flüchtlingen. In der Sendung sprach sich Sozialminister Lucha in Sachen Altersfeststellung für eine Beweislastumkehr für den Fall aus, dass ein Flüchtling einer medizinischen Untersuchung nicht zustimmt. Zudem berichtete der SWR, dass das Jugendamt Freiburg seit 2015 keine Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung mehr durchgeführt.

Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass das Jugendamt Freiburg keine Röntgenuntersuchungen durchführt, muss niemanden erstaunen. Immerhin hat Sozialminister Lucha die Röntgenuntersuchung für nicht anwendbar erklärt. In den von den Ministern Lucha und Strobl gemeinsam herausgegeben ‚Informationen zur jugendhilfe- und ausländerrechtlichen Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UMA) vom 01.08.2017‘ steht klar und deutlich: ‚Röntgenuntersuchungen (z. B. des Handwurzelknochens, des Schlüsselbein-Brustbein-gelenks oder des Zahnstatus) sind nach Auffassung des Ministeriums für Soziales und Integration im Rahmen der Altersfeststellung nach § 42 f SGB VIII durch das Jugendamt mangels einer ausdrücklichen rechtlichen Ermächtigung nicht zulässig.‘ Dabei stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits im Jahr 2015 fest, dass § 42 SGB VIII eine Röntgen-Untersuchung zulässt. Es ist also grüne Ideologie, die Röntgenuntersuchungen verhindert.

Mit Blick auf die Aussagen des Ministers zur Beweislastumkehr, wenn ein Flüchtling eine Untersuchung verweigert, erwarten wir von der Landesregierung eine unverzügliche Bundesratsinitiative.“