Pressemitteilung

Rülke: OB Boch hat hinter dem Rücken des Gemeinderats auf Vorkaufsrecht für LEA-Standort verzichtet

Druck durch parlamentarische Initiative bringt zwei Monate später die Ausstellung eines Negativzeugnisses ans Licht


Pforzheim/Stuttgart. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich mit einer Parlamentarischen Initiative (anbei) am 16. Februar an die Landesregierung gewandt, um die Voraussetzungen für die Erteilung sogenannter Negativzeugnisse zu erfragen, die Immobilienkäufern bescheinigen, dass Gemeinden auf Vorkaufsrechte verzichten.

„Ich habe danach gefragt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um einem Käufer zuzusichern, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht zieht und ob das im Fall der Bader-Immobilie, in die die CDU eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge machen will, vonseiten der Stadt bescheinigt wurde“, so Rülke. „Ich bin nun etwas irritiert, dass die Stadt bereits am 04. Januar ein solches Negativzeugnis ausgestellt hat, dies aber im Zuge der Diskussion um das Vorkaufsrecht mit keinem Ton erwähnt wurde. Ganz offensichtlich wollte OB Boch verschweigen, dass er bereits auf einen potenziellen Kauf verzichtet hat, als er gerade erst diePläne von ihm und CDU-Staatssekretär Lorek vorgestellt hatte, die Pforzheimer Bevölkerung mit einer LEA beglücken zu wollen.“ Hinter dem Rücken des Gemeinderates und noch bevor das Thema auch nur andiskutiert worden sei.

„Zählt man eins und eins zusammen, kann das nur bedeuten, dass er es verheimlichen wollte und erst als er durch meine parlamentarische Initiative unter Druck kam, nun damit rausrückt.“ Rülke habe am 16. Februar die Initiative gestellt, die mit dreiwöchiger Antwortfrist von der Landesregierung beantwortet werden müsse. Die Verwaltungsvorlage zur Erstaufnahmeeinrichtung, in der die Anträge der FDP-Gemeinderatsfraktion sowie der Grüne Liste-Fraktion zur Verhinderung der Erstaufnahmeeinrichtung mit den Mitteln des Vorkaufs- sowie Bauplanungsrechts aufgegriffen seien, sowie das Negativzeugnis erwähnt werde, datiere auf den 23. Februar. „Meine Anfrage, ob die Stadt bereits von sich aus, ohne Befassung des Gemeinderats auf das Vorkaufsrecht verzichtet hat, lag da also schon auf dem Schreibtisch des OBs und nächste Woche wäre er überführt gewesen“, so Rülke.

„Offensichtlich hat er es bevorzugt, das nun in die Verwaltungsvorlage zu schreiben, in der Hoffnung, dass das niemandem auffällt. Solche Informationen erwarte ich als Abgeordneter und als Stadtrat sofort für den kompletten Gemeinderat, und nicht erst, wenn jemand der Sache auf den Grund geht und die Verwaltung aufzufliegen droht! Es hätte einige Diskussionen und Mittel erspart, hätte er sofort zugegeben, dass er bereits verzichtet hat. Dann hätte ich auch nicht aufwendig die Justizministerin darlegen lassen brauchen, wie man das Vorkaufsrecht geltend machen kann, um die LEA zu verhindern, sondern mich gleich anderen Möglichkeiten gewidmet.“ Dieses Vorgehen erschüttere das Vertrauensverhältnis zwischen dem Gemeinderat insgesamt und der Verwaltung nachhaltig. Denn nun stelle sich einmal mehr die Frage, ob und wann die Verwaltung gegenüber den von der Bürgerschaft gewählten Stadträten mit gezinkten Karten spiele.

„Überdies stellt sich in dieser ganzen Angelegenheit nicht nur die Vertrauensfrage“, so Rülke. Es stehe auch ein erheblicher potenzieller Schaden im Raum, der die Finanzen der Stadt betreffe. Man stelle sich vor, der Gemeinderat hätte über das Vorkaufsrecht die Immobilie gekauft, um sie anderweitig zu entwickeln, wird aber vom Land final doch zu einer Erstaufnahmestelle gezwungen. Dann stünde ein Kaufpreis vondem Vernehmen nach ca. 5,5 Millionen Euro gegen die finanzielle Entschädigung des Landes für die Miete. Geht man von 1.000 Personen zu 25 Euro am Tag zu 365 Tagen im Jahr aus, wären das neun Millionen Euro. Bei dreifacher Überbelegung wie in Sigmaringen stünden 27 Millionen Jahresmiete im Raum. Das ist nun nicht mehr möglich, obwohl das Justizministerium in Sachen Vorkaufsrecht zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt ist. Aber da hatte man es schon ohne Not aus der Hand gegeben, nachdem man dieses drei Monate lang geltend machen hätte können.“