Pressemitteilung

Rülke: Regierung soll durch Kabinettsbeschluss Klage gegen Länderfinanzausgleich untermauern

Schluss mit „moderierendem Abwarten von Kretschmann“ – Baden-Württemberg droht Rekordzahlung – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Finanz- und Wirtschaftsdebatte des Landtags die Landesregierung aufgefordert, durch einen Kabinettsbeschluss eine Klageabsicht gegen den Länderfinanzausgleich zu untermauern. Angesichts einer im Landeshaushalt veranschlagten Einzahlung von 2,4 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich muss mit dem „moderierenden Abwarten von Ministerpräsident Kretschmann Schluss sein“, sagte Rülke. Denn diese Summe wäre die zweithöchste Zahlung, die Baden-Württemberg je hat leisten müssen. Die Drohung der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin Kraft, im Falle einer Klage ‚alles auf den Tisch zu bringen‘, „kann uns kalt lassen“, sagte Rülke. Denn bei dem von Frau Kraft angesprochenen Umsatzsteuerausgleich gehöre Baden-Württemberg zu den Ländern, die in den Ausgleich einzahlen: rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Und bei den Leistungen des Bundes für den Hochschulbau, die Bildungsplanung, die GVFG-Förderung (Gemeindeverkehrsfinananzierungs-Gesetz) und den Wohnungsbau sei der baden-württembergische Anteil insgesamt nicht über dem Durchschnitt. Rülke: „Die Chefin des Schulden-Landes Nordrhein-Westfalen kann uns nicht bluffen. Angesichts der aktuellen Äußerungen aus Bayern kann es nur heißen: Klage jetzt!“

In der Debatte über den Landeshaushalt zog der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher Hans-Ulrich Rülke ein bitteres Fazit: „Die Reden aus der Zeit, als Grün und Rot in der Opposition waren, scheinen vergessen. Kretschmann und sein Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid haben Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in die fernere Zukunft vertagt. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes auch in unserer Landesverfassung zu verankern, früher eine ständig wiederkehrende Forderung des Abgeordneten Kretschmann, ist für Grün-Rot nicht mehr opportun. Die Ankündigung der Landesregierung, die Vorschriften des Grundgesetzes erst zum letztmöglichen Termin im Jahr 2020 verbindlich werden zu lassen, stellt Baden-Württemberg auf eine Stufe mit den Oberschuldenmachern in Nordrhein-Westfalen – das hat unser Land nicht verdient.“