Pressemitteilung

Rülke: Stellungnahme des Innenministeriums ist Ohrfeige für Strobl

Innenminister Strobl erklärte laut dpa heute vor Beginn einer CDU-Präsidiumssitzung, Baden-Württemberg setze die von Innenminister Seehofer geforderten Ankerzentren bereits um. Auf den Hinweis des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, es gebe in Baden-Württemberg keine Ankerzentren im Sinne Seehofers, in denen die Flüchtlinge leben und gleichzeitig unter anderem das BAMF, Jugendämter, Ausländerbehörden und die Justiz Räume und Personal unterhalten, die Grünen würden dies auch ablehnen, erklärte das Landesinnenministerium nun u. a., zu den konkreten Planungen des Bundesinnenministeriums in Bezug auf die Errichtung von Ankerzentren könne das Innenministerium leider keine Auskunft geben, man müsse diesbezüglich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verweisen, das Modell in Baden-Württemberg unterstütze nachdrücklich das Ziel, die Registrierung, die Asylantragstellung und -anhörung (im Ankunftszentrum) so schnell wie möglich durchzuführen. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der gewohnt leichtfüßig aus der Hüfte schießende Innenminister hat wieder mal sein Ziel verfehlt. Nachdem Strobl am Vormittag erklärte, die von Innenminister Seehofer geforderten Ankerzentren werden in Baden-Württemberg bereits umgesetzt, stellt das Innenministerium am Nachmittag fest, zu den Ankerzentren des Bundesinnenministeriums könne leider keine Auskunft gegeben werden, man müsse das Bundesinnenministerium fragen. Das Innenministerium hat also keine Ahnung von den Plänen Seehofers, Innenminister Strobl will sie im Land aber schon umgesetzt haben. Die mit der Erklärung des Innenministeriums einhergehende Ohrfeige hat sich der Innenminister redlich verdient. Trotz der Erfahrungen der letzten Wochen ist er offenbar immer noch nicht bereit, sich Sachverhalte im Detail anzuschauen. Das Land hätte aber einen seriös arbeitenden Innenminister verdient, der bloße Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen von Einrichtungen unterscheiden kann und will, in denen auch noch alle wichtigen Behörden und Gerichte prüfen und entscheiden.“