Pressemitteilung

Rülke: Stümperhaftes Verwaltungshandeln könnte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen

Notverkündungen der Verordnungen im Internet waren rechtswidrig


Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Corona-Verordnungen im Frühjahr 2020 wegen Mängeln in ihrer Verkündung formell rechtswidrig waren, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der VGH Mannheim, hat feststellen müssen, dass die Corona-Verordnungen unserer Landesregierung im Frühjahr 2020 wegen formeller Fehler rechtswidrig waren.

Das Vorgehen der Regierung, die Verordnungen lediglich im Internet als ‚Notverkündung‘ zu veröffentlichen, hat der VGH als rechtswidrig einkassiert. Notwendige Unterschriften von Ministerpräsident Kretschmann lagen erst viel zu spät vor. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht.

Durch dieses stümperhafte Verwaltungshandeln droht nun möglicherweise eine Klagewelle der Betroffenen, die Entschädigungen bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Suppe, die sich die Regierung selbst durch überflüssige Fehler eingebrockt hat, hätte dann der Steuerzahler auszulöffeln.“