Rülke und Bullinger: FDP-Fraktion hält CDU-Konzept für denkbare und auch rechtlich mögliche Variante
Zur Vorstellung der Eckpunkte für einen Bürgernationalpark durch die CDU-Landtagsfraktion sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der agrar- und tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:
„Nach wie vor lehnt die FDP-Landtagsfraktion den von Grün-Rot konzipierten Nationalpark ab, da er gegen die Bürger vor Ort geplant ist und ein ökologischer sowie ökonomischer Nutzen nicht ersichtlich ist. So sind beispielsweise die zu erwartenden Besucherzahlen, die für eine Belebung des Tourismus sorgen sollen, nicht seriös berechnet. Weiter ist der Nationalpark mit Schulden finanziert, so soll dazu bis zum Jahr 2020 ein Finanzbedarf von 40 Millionen Euro notwendig sein. Dazu kommen rund 23 Millionen Euro für das geplante Besucherzentrum.
Der von der CDU-Landtagsfraktion vorgestellte Bürgernationalpark kommt dem Anliegen der FDP näher, dass ein Nationalpark nur mit Unterstützung der Bürger vor Ort eingerichtet werden kann. Es bleibt aber bei einem klaren Nein der FDP, solange die Bürger vor Ort den Nationalpark mit über 80 Prozent Nein-Stimmen wie zum Beispiel in Enzklösterle ablehnen.“
Weiter warnt die FDP-Landtagsfraktion Landwirtschaftsminister Bonde davor, mit gezinkten Karten zu spielen. So sei es gerade nicht so, dass es eine rechtlich bindende Vorschrift gibt, die eine Mindestgröße eines Nationalparks von 10.000 Hektar erfordert. Ebenso wenig erfordern das Bundes- oder das Landesnaturschutzgesetz einen Kernzonenanteil von 75 Prozent der Nationalparkfläche. Der Bundesgesetzgeber hat in §22 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich nur davon gesprochen, dass die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen – das heißt nicht im Einvernehmen – mit dem Bundesumwelt- sowie Bundesverkehrsministerium zu ergehen hat.