Rülke und Bullinger: Grün-Rot hat ungeklärtes Verhältnis zum Recht am Eigentum
Zur Vorstellung des Rechtsgutachtens des Landesjagdverbandes zum Entwurf der Landesregierung für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Fraktion für den ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:
„Das Rechtsgutachten liefert noch einen weiteren Beleg dafür, dass diese Landesregierung ein gestörtes Verhältnis zum verfassungsrechtlich garantierten Recht am Eigentum hat. Denn dazu zählen das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht. Ob man das Grünlandumbruchverbot nimmt, die eigentumsfeindlichen Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder eben jetzt die allgemeine Jagdruhe und die Wildtiermanagementstufen, der Konflikt von Grün-Rot mit Artikel 14 des Grundgesetzes erweist sich als gängiges Muster.“