Pressemitteilung

Rülke und Bullinger: Wollte sich die Wissenschaftsministerin die Finger nicht schmutzig machen?

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, sagten zur Beantwortung von weiteren FDP-Anträgen zu den Vorgängen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg durch das Wissenschaftsministerium (siehe dazu Dokumente in der Anlage):

„In einer Hinsicht hat die Wissenschaftsministerin ihre zweite Chance genutzt: Während die Beantwortung der ersten FDP-Anfrage zu den möglicherweise unrechtmäßig gewährten Zulagen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg überaus dürftig ausfiel und nur drei Seiten umfasste, antwortet die Ministerin auf unsere zweite Anfrage nun auf 27 Seiten. Allerdings konnte die Ministerin darin trotz ihrer neuen Auskunftsfreudigkeit nach unserem Eindruck nicht plausibel erklären, warum sie beziehungsweise ihr Ministerium sich nicht die einzelnen Fälle der Zulagengewährung hat vorlegen lassen. Wie in der Antwort bestätigt wird, ging die neue Rektorin auf Ministerin und Ministerium zu und äußerte ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulagen aus der Amtszeit ihres Vorgängers. Angesichts des dann folgenden intensiven Austauschs zwischen der Hochschule Ludwigsburg und dem Ministerium wird immer unwahrscheinlicher, dass man dort keine Kenntnis von der konkreten Problemlage in den einzelnen Fällen gehabt haben will. Vielmehr erhärtet sich der Verdacht, dass Ministerin und Ministerium sich an der heiklen Angelegenheit nicht die Finger schmutzig machen wollten, anstatt der neuen Rektorin den Rücken zu stärken. Auf ein solches Vorgehen deutet auch die Beantwortung einer weiteren FDP-Anfrage zum Umgang des Ministeriums mit Unregelmäßigkeiten bei der Zulagenvergabe an anderen Hochschulen hin. Um den Verdacht eines solchen Vorgehens zu überprüfen, werden wir seitens der FDP-Fraktion das Angebot der Ministerin auf Einsichtnahme der relevanten Dokumente annehmen. Auf der Grundlage der Einsichtnahme werden wir uns dazu äußern, wie aus unserer Sicht in der Angelegenheit weiter verfahren werden sollte.“