Rülke und Goll: Abweichung bei Besetzung des Polizeipräsidenten in Karlsruhe ist Eingeständnis, dass das erstes Verfahren nicht korrekt war
Zu den Meldungen, wonach der ehemals vorgesehene Bewerber für das Amt des Polizeipräsidenten in Karlsruhe nun nach der Neuausschreibung der Polizeipräsidenten von Innenminister Gall nicht mehr dem Kabinett als Polizeipräsident von Karlsruhe vorgeschlagen wird, erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:
Die im Vergleich zum ersten Auswahlverfahren abweichende Entscheidung über die Besetzung des Postens des Polizeipräsidenten in Karlsruhe verdeutlicht noch einmal, dass das erste Verfahren nicht korrekt abgelaufen ist. Anders als es Innenminister Gall immer darstellen wollte, waren es keine rein formellen Fehler, die das Verwaltungsgericht Karlsruhe dazu bewogen hatten, das erste Auswahlverfahren für rechtswidrig zu erklären. Dies gesteht nun auch der Innenminister mit seiner geänderten Personalauswahl ein. Gemessen an seinen früheren Worten, er könne sich nicht vorstellen, dass die neuerliche Ausschreibung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidentenstellen zu einem anderen Ergebnis führt als das erste Besetzungsverfahren, ist das ein kleiner Fortschritt. Dies kann allerdings angesichts der auf bestimmte Bewerber passgenau zugeschnittenen Ausschreibungskriterien im zweiten Auswahlverfahren nicht verschleiern, dass davon auszugehen ist, auch das zweite Verfahren ist nicht korrekt abgelaufen. Wenn nur ein unterlegener Bewerber klagt, liegt wieder alles in Scherben.“