Pressemitteilung

Rülke und Goll: FDP-Fraktion erzielt Einigung mit der Landesregierung

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke sei es „mit unserem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof am 20. November, dem 60. Jahrestag des Inkrafttretens der Landesverfassung, gelungen, die grün-rote Landesregierung an die Prinzipen der Verfassung zu erinnern. Durch die Einigung  wird deutlich, dass zumindest uns die Auskünfte zu geben sind, auf die die Abgeordneten einen durch die Landesverfassung gewährleisteten Anspruch haben, um wirkungsvoll Oppositionsarbeit leisten zu können.“

Wie Rülke weiter sagte, habe bereits die Klageankündigung die Landesregierung veranlasst, einen Teil der begehrten Auskünfte über die Kosten des ICC-Verfahrens mitzuteilen. Wie Finanz-und Wirtschaftsminister Schmid zugab, seien bisher Gerichtskosten in Höhe von 805.000 Euro und Kosten für die Rechtsberatung in Höhe von 501.000 Euro gezahlt worden. Diese Auskunft war jedoch nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion noch nicht ausreichend. Weitere umfassende Informationen wurden erst im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof nachgeliefert. Die zuvor vertretene Auffassung des Finanzministeriums, die entsprechenden Fragen beträfen „laufendes Regierungshandeln“, hat sich erklärtermaßen als unzutreffend beziehungsweise unzureichend erwiesen.

Der innen- und justizpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, sagte dazu: „Es hätte dieses Verfahrens aus unserer Sicht überhaupt nicht bedurft, wenn die Landesregierung gleich von Anfang an umfänglich, erschöpfend und im dafür vorgesehenen parlamentarischen Verfahren Auskunft gegeben hätte. So wurden die Informationen scheibchenweise und – für die Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich – zuletzt erst im gerichtlichen Verfahren geliefert.“

Wie Hans-Ulrich Rülke betonte, werde mit der jetzt gefundenen Einigung die Salami-Taktik der Landesregierung eindrucksvoll belegt. „Und weil wir eben keine ‚Prozesshansel‘ sind, geben wir uns mit diesem Ergebnis mehr als zufrieden. Wir hoffen jetzt, dass die Einigung bei der Regierung zu einem Umdenken geführt hat, denn bisher wurden dem Parlament in einer Art und Weise Informationen vorenthalten, wie es Baden-Württemberg in 60 Jahren zuvor wohl noch nicht erlebt haben dürfte“, so  Rülke abschließend.

Info: Die FDP-Landtagsfraktion hat im Februar 2013 Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht. Sie richtete sich vor allem gegen die mangelnde Transparenz beim Schiedsverfahren des Landes gegen den französischen Konzern EdF im Zusammenhang mit dem Rückkauf der EnBW-Anteile durch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Die grün-rote Landesregierung hält den Kaufpreis des Erwerbs der EnBW-Anteile von der EdF in Höhe von 4,7 Milliarden Euro für zu hoch und fordert 840 Millionen Euro zurück. Die FDP-Landtagsfraktion wollte daraufhin wissen, welche Kosten dem Land durch die Schiedsklage bislang entstanden sind.

Die Landesregierung weigerte sich mit dem Verweis auf „laufendes Regierungshandeln“ zunächst, der Opposition Zahlen zu nennen. Nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion handelt es sich jedoch um Verwaltungshandeln, über das Auskunft gegeben werden muss.

Der Staatsgerichtshof hat im Juli 2013 die Verfahrensbeteiligten aufgefordert, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Die Verfahrensbeteiligten haben sich am 20. November 2013 bei einem Erörterungstermin vor dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs geeinigt und das Verfahren für erledigt erklärt. Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Verfassungsgericht dies bestätigt.