Rülke und Goll: Grün-Rot feiert sich trotz roter Laterne in Sachen Informationsfreiheit – FDP legte schon vor über zwei Jahren Informationsfreiheitsgesetz vor
Zur Freigabe eines Anhörungsentwurfes eines Informationsfreiheitsgesetzes und eines Gesetzentwurfes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften durch Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Gall und Staatsrätin Erler sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und rechtspolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll:
„Bereits im Februar 2013 brachte die FDP-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit in den Landtag ein. Hätte Grün-Rot diesen unterstützt, gäbe es in Baden-Württemberg bereits seit über zwei Jahren ein modernes Informationsfreiheitsgesetz. Die Koalition lehnte den Gesetzentwurf jedoch ab, wollte über ihn noch nicht einmal konstruktiv diskutieren. Nun feiert sich Grün-Rot für ihren Entwurf. Dabei hält die Koalition längst die rote Laterne in den Händen. Immerhin ist Baden-Württemberg eines der letzten Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz. Dies zeigt, wie gering der Leistungsanspruch der Landesregierung mittlerweile ist. Im Gesetzgebungsverfahren werden wir sorgsam darauf achten, dass durch das Informationsfreiheitsgesetz die Privatsphäre der Bürger und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen von Unternehmen geschützt bleiben.
Den vorgestellten Änderungen kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften können wir nur insoweit zustimmen, wie sie die interfraktionellen Vereinbarungen zur Stärkung der Bürgerbeteiligung umsetzen oder bereits von uns eingebrachten Gesetzentwürfen z. B. zur Beteiligung Jugendlicher entsprechen. Die zahlreichen weiteren von der grün-roten Koalition geplanten Änderungen des an sich bewährten Kommunalverfassungsrechts können wir nicht mittragen. Ohne eine hinreichende Rechtfertigung und mit oft wenig praktikablen Vorschriften will die Koalition die kommunale Selbstverwaltung beschneiden.“