Pressemitteilung

Rülke und Hoher: Anliegen des Volksantrags keineswegs erledigt

Wohlklingende Feststellungen zur Bedeutung der heimischen Landwirtschaft sind Blendwerk für grüne Artenschutz-Utopien.


In der heutigen Diskussion im Landtagsplenum zum Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ äußerten sich der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der landwirtschaftspolitische Sprecher, Klaus Hoher:

 „Für uns haben sich die Anliegen der Landwirte, die dem Volksantrag zugrunde liegen, keineswegs erledigt. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz der Landesregierung bringt die unterschiedlichen Interessenlagen des Artenschutzes und der Landwirte nämlich nicht in einen gerechten Ausgleich, sondern überantwortet die Herausforderungen des Artenschwunds viel zu einseitig den Landwirten. Dabei haben über 85.000 Unterzeichner des Volksantrags deutlich gemacht, wo die Grenze des Machbaren für die Landwirte verläuft, was die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln oder die freiwillige Umstellung auf den Ökolandbau anlangt. Daher kommen die Regierungsfraktionen auch nicht umhin, den Volksantrag mit viel weißer Salbe und einigen wohlklingenden Feststellungen zur Bedeutung der heimischen Landwirtschaft zu beantworten. Unbeirrt von diesem Blendwerk sind wir aber der Meinung, dass die Anliegen der zumeist familiär geführten landwirtschaftlichen Betriebe im Land keineswegs schon seit langem Gegenstand der Agrar- und Naturschutzpolitik des Landes sind und sich auch im Übrigen mit dem neuen Artenschutzgesetz nicht erledigt haben. Denn dieses Gesetz bereitet nicht den Weg zu einer ökologisch-soziale Marktwirtschaft, wie es der Ministerpräsident formuliert, sondern unterwirft unsere landwirtschaftlichen Betriebe einem planwirtschaftlichen Ideengut, das ins ökonomische Desaster führen wird.“, betonte Rülke.

Hoher ergänzt: „Die hehren Ziele, die in den Staatszielbestimmungen festgeschrieben werden sollen, entbehren nicht nur einer fachlichen Grundlage, sondern nähren auch noch die Befürchtungen der Landwirte, in Zukunft juristisch auf diese Ziele individuell verpflichtet zu werden. Die notwendige Klarstellung im Gesetz verweigerten Grüne und CDU allerdings. Auch den Weg zu einer signifikanten Reduktion von Pflanzenschutzmitteln kann man nicht staatlich verordnen, sondern nur gemeinsam mit den Landwirten und mit Forschung und technischem Fortschritt gehen. Die forcierte Umstellung auf den Ökolandbau mutet planwirtschaftlich an und könnte einen ruinösen Preiskampf bei Bioprodukten zur Folge haben. Das kann auch nicht im Interesse der Biolandwirte sein.

Diese Vorhaben verkennen komplett, dass die Landwirte schon heute von Zukunftssorgen geplagt werden, weil die Hofnachfolger und die Planungssicherheit fehlen und das Klima Kapriolen schlägt. Bei einer weiteren Überforderung durch grüne Artenschutz-Utopien erreicht man schlimmstenfalls nur, dass mehr heimische Landwirte das Handtuch werfen und die Abhängigkeit von Lebensmittelimporten wächst. Daher können wir dem Vorschlag von Grünen und CDU nicht folgen, die Anliegen des Volksantrags für erledigt zu erklären.“