Rülke und Reich-Gutjahr: Missstände bei der Kurzarbeit zum Wohl der baden-württembergischen Wirtschaft beheben
Schreiben an die Wirtschaftsministerin fordert Anpassungen der Regelungen zur Kurzarbeit.
Zur notwendigen Anpassung der Kurzarbeitsregelungen, die auch in einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin der Landes übermittelt wurde, sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Gabriele Reich-Gutjahr:
„Nachdem auf Bundesebene wichtige Anpassungen des Kurzarbeitergeldes vorgenommen wurden, haben mittlerweile fast eine halbe Million Betriebe bundesweit Kurzarbeit angemeldet. Dieses in der Krise bewährte und essentiell notwendige Instrument krankt jedoch an einige Stellen und muss zum Wohle der Unternehmen und deren Mitarbeitern weitere Anpassungen erfahren. Es darf nicht sein, dass die notwendige Hilfe durch die Kurzarbeit bei den Unternehmen zu spät ankommt, weil Anträge über einen Monat lang keine Resonanz durch die Arbeitsagentur erfahren haben, oder die Vorgaben der Kurzarbeit nicht die richtige Passung hat. Deshalb haben wir uns erneut mit einem Schreiben an die Wirtschaftsministerin gewandt und sie aufgefordert, mit dem ganzen Stimmgewicht Baden-Württembergs auf die Entscheidungsträger im Bundestag einzuwirken“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.
„Ein wesentliches Element der Planungssicherheit für die Unternehmen wäre die Ausdehnung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate. Wie auch aus einem aktuellen Schreiben des Arbeitgeberverbands deutlich wird, hat schon vor einem Jahr eine ganze Reihe an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich des Maschinenbaus, mit Kurzarbeit beginnen müssen. Diese Unternehmen müssten nun, ohne die gebotene Verlängerung des Bezugszeitraumes auf zwei Jahre, die Kurzarbeit beenden und ein massiver Stellenabbau wäre absehbar. Das wäre ein Schlag ins Kontor für diesen Wirtschaftszweig und das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft insgesamt.“, betont Gabriele Reich-Gutjahr.
„In der aktuellen Lage geht es darum, möglichst viele Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Gerade im aktuellen Szenario, in dem viele Arbeitnehmer in der Kurzarbeit mit 60 oder 67 % des Gehaltes wirtschaften müssen, kommt den geringfügigen Beschäftigungen eine Schlüsselrolle beim Zuverdienst zu. Die Einkünfte aus den sogenannten Minijobs tragen oftmals wesentlich zum Haushaltseinkommen bei und sind aus unserer Sicht erhaltenswert. Deshalb sollte man prüfen, ob die sogenannten Minijobs unter den Schutzschirm der Kurzarbeit zu bringen sind, obwohl diese grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert sind und ihnen damit eigentlich auch kein Kurzarbeitergeld zusteht. Gleichwohl sollte es diesbezüglich vor dem Hintergrund der Corona-Krise keine Denkverbote geben.“, schließt Dr. Rülke den Appell an die Wirtschaftsministerin, die regulatorischen Missstände zum Wohle der baden-württembergischen Wirtschaft zu beheben.