Pressemitteilung

Rülke und Rentsch: Baden-Württemberg und Hessen sollen höhenabhängige Mindestabstände für Windräder einführen

Die FDP-Fraktionsvorsitzenden der Landtage von Baden-Württemberg und Hessen, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Florian Rentsch, haben auf der gemeinsamen Tagung ihrer Fraktionen in Stuttgart die Landesregierungen in Stuttgart und Wiesbaden aufgefordert, die von der Bundesregierung geschaffene Länderöffnungsklausel für die Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen zu nutzen: „Wir fordern eine Regelung, wonach der Abstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windkraftanlage betragen muss, mindestens aber 1.000 Meter“, sagten Rülke und Rentsch. Die Einführung der länderspezifischen Mindestabstände müssten jedoch zeitnah umgesetzt werden, da die Öffnungsklausel zeitlich bis Ende 2015 begrenzt ist.

Auch insgesamt fordern Rülke und Rentsch eine Abkehr von einem politisch gesteuerten Ausbau der Windkraft in Süddeutschland: „Es ist weder volkswirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, mit Subventionen in Milliardenhöhe sämtliche süddeutschen Mittelgebirgslagen mit bis zu 200 Meter hohen Schwachwindanlagen zuzupflastern und den Schutz von Anwohnern, Immobilienwerten, Landschaften und Natur den Profitinteressen der grünen Öko-Klientel zu opfern.“ Rülke und Rentsch warfen der schwarz-roten Bundesregierung mit Blick auf die jüngste EEG-Reform vor, eine Chance vertan zu haben: „Deutschland muss aus der Planwirtschaft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes raus. Die Explosion der Energiekosten muss gestoppt und die Solar- und Windenergie muss schnellstmöglich in den normalen Wettbewerb geführt werden.“

Rülke und Rentsch rechneten vor, dass Baden-Württemberg und Hessen als Standorte für Windräder mit einer durchschnittlichen Auslastung der Anlagen von 1.252 beziehungsweise 1.422 Jahresvolllaststunden denkbar ungeeignet seien, wenn man in Norddeutschland auf mehr als 2.000 und in Offshore-Parks auf weit über 4.000 Jahresvolllaststunden komme. Das Argument, die Erschließung von mittelmäßigen bis schlechten Windkraftstandorten im Süden trage zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei, wiesen Rülke und Rentsch zurück: „Wer schon einmal einen Blick auf eine Wetterkarte geworfen hat, der weiß, dass ein windarmes Azorenhoch sich nicht auf Rhön, Westerwald, Schwarzwald oder Schwäbische Alb beschränkt, sondern ganz Mitteleuropa erfasst“, sagten Rülke und Rentsch.

„Der Ausbau der Windkraft muss unter Wahrung des Schutzes von Mensch und Natur dort vonstatten gehen, wo wirtschaftlich interessante Windstärken erreicht werden. Und diese Standorte finden sich vorzugsweise in Küstennähe und – soweit die Offshore-Windkraft ihre Stromgestehungskosten bis 2020 wie geplant senken kann – perspektivisch auf der offenen See“, erklärten Rülke und Rentsch.

Mit Blick auf die Landtagswahl im Jahr 2016 warnte Rentsch die Bürger in Baden-Württemberg vor falschen Erwartungen an die CDU: „Viele hessische CDU-Abgeordnete haben sich noch kurz vor der Wahl mit Bürgerinitiativen getroffen und vor einem unverhältnismäßigen Ausbau der Windkraft gewarnt. Doch kaum saßen CDU und Grüne in Wiesbaden gemeinsam am Kabinettstisch, haben sie beschlossen, den Anteil der Windkraft innerhalb von nur fünf Jahren zu verdreifachen. Man wird die hessische Landschaft 2018 nicht wiedererkennen.“ Rülke fügte hinzu, langfristig würden die Grünen auch in Baden-Württemberg weitere Windräder anstreben als die derzeit für 2020 ausgegebene Zielmarke von 1.200 Anlagen.