Pressemitteilung

Rülke: Unser konstruktiven Ansatz wird gesehen

Mündliche Verhandlung zeigt unsere berechtigten Bedenken, anders als bei der AfD-Klage


Zur Ansetzung einer mündlichen Verhandlung in der Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen die Schuldenaufnahme aus dem Dritten Nachtragshaushalt 2021 erklärt der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir begrüßen die Möglichkeit, unsere Argumente nochmals vortragen zu können, und nicht wie bei der Klage der AfD zum gleichen Nachtragshaushalt sofort abgeschmettert zu werden.

Wie berechtigt wir mit unserer Klage liegen, zeigte schon die Haushaltsaufstellung 2022, bei der die Landesregierung und die Koalitionsparteien von einer angestrebten ´materiellen Heilung´ sprachen, weil sie Schuldenrechte zurückführten. Was geheilt werden muss, muss vorher rechtswidrig gewesen sein, ein Schuldeingeständnis erster Klasse.

 

Damals ging es um nicht mal eine Milliarde Mehrschulden, die sehenden Auges beantragt und genehmigt wurden. Heute sehen wir, dass die Regierung sogar 5,3 Milliarden aus den Corona-Bekämpfungsschulden nicht gebraucht hat. Das hätte sie damals wissen können, ja wissen müssen. Genug Hinweise, auch durch den Rechnungshof, hatte sie ja bekommen.“