Pressemitteilung

Rülke: Verfassungsgerichtshof gibt FDP im Kampf für kleineren Landtag Recht

Richter zwingen Innenminister Thomas Strobl, Volksbegehren zuzulassen.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke begrüßt die Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren der FDP zuzulassen mit dem Ziel, einen XXL-Landtag zu verhindern.

 

„Die FDP hat heute gegen Innenminister Thomas Strobl gewonnen. Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Landtags, den die FDP-Landtagsfraktion im März 2023 im Landtag zur Abstimmung gestellt hat, verfassungskonform ist. Damals haben nur die 18 FDP-Abgeordneten zugestimmt, die Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD und AfD nicht, weil sie um ihre Pfründe fürchten. Die FDP-Fraktion ist sehr froh darüber, dass der Verfassungsgerichtshof die Gründe der FDP-Fraktion für genau diesen Vorschlag allesamt anerkennt und Innenminister Thomas Strobl nun dazu zwingt, ihn zuzulassen. Das ist ein guter Tag für Baden-Württemberg und ein guter Tag für die Demokratie. Denn nun hat die Bevölkerung das Wort darüber, ob sie einen kleineren Landtag will oder nicht.

 

Leider ist es Herrn Strobl aber gelungen, das Verfahren so weit zu verzögern, dass die geplante Wahlrechtsreform zur Landtagswahl 2026 nicht mehr in Kraft treten kann, wenn die Bevölkerung dies beschließen sollte. Und leider hat Herr Strobl durch dieses Gerichtsverfahren auch eine sechsstellige Summe an Kosten verbrannt.“