Pressemitteilung

Rülke: Verfassungsgerichtshof legt das Wahlrecht in die Hände der Bürger

Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg, nach dem der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern“ zuzulassen ist, kommentiert der Landesvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL wie folgt:

„Die Zulassung des Volksbegehrens zur Landtagsverkleinerung ist ein großer Erfolg für die Bürgerbeteiligung im Land und stärkt die Rechte und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Darüber hinaus handelt es sich um eine schallende Ohrfeige für den Innenminister, der aus politischem Kalkül heraus einen möglichen Urnengang der Bevölkerung in Sachen Wahlrecht um anderthalb Jahre verzögert hat. Im Übrigen verantwortet Innenminister Strobl nun auch Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe. Wir kämpfen nun weiter für einen effizienten Landtag!“

Der Verfassungsgerichtshof hatte sich in wesentlichen Teilen seines Urteils der Rechtsauffassung der Antragsteller angeschlossen. Insbesondere stellte er klar, dass auf die tatsächlichen Auswirkungen des Wahlrechts und nicht nur auf die gesetzliche Sollgröße des Landtages abzustellen ist. Aufgrund einer großen Zahl an Überhangs- und Ausgleichsmandaten war der Anteil von Direktmandaten bereits in der Vergangenheit stark reduziert.