Rülke: Verkehrsminister räumt skandalösen Umgang des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit Pforzheimer Grundstücksbesitzern ein Nach A8-Skandal erweist sich Regierungspräsidentin Felder erneut als überfordert
Im Oktober war durch Medienberichte bekannt geworden, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe von Grundstückbesitzern aus dem Arlinger wegen potenzieller Straftaten angezeigt wurde. Im Rahmen der Bauarbeiten für den sogenannten „Arlinger Tunnel“ der Westtangente hatte die Behörde einen im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehenen Fluchttunnel zusätzlich gebohrt, ohne die davon betroffenen Grundstücksbesitzer überhaupt darüber zu informieren geschweige denn um deren Zustimmung zu bitten.
Der Pforzheimer Abgeordnete und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke hatte dies zum Anlass genommen, beim zuständigen Verkehrsministerium eine parlamentarische Anfrage einzureichen. Diese wurde von Minister Winfried Hermann nun beantwortet (Drucksache 16/9043; siehe Anlage).
Der Minister bestätigt in dem Schreiben an Rülke, dass das Regierungspräsidium die Betroffenen weder informiert noch angehört habe. Begründet wird dieses Vorgehen mit §76 Abs. 2 VwVfG in dem es heißt: „wenn es sich um Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung handelt und Belange anderer nicht berührt werden.“
Rülke dazu: „Jeder Blinde kann sehen, dass dies im vorliegenden Fall genau nicht zutrifft. Nur Regierungspräsidentin Felder einmal mehr nicht!“ Zur Not komme man mit der Behauptung, es sei eine „unwesentliche Planänderung“ mit viel Glück vielleicht vor Gericht durch; aber ganz bestimmt komme kein Richter zu dem Ergebnis, es seien keine „Belange anderer“ berührt, wenn man den Leuten das Grundstück untertunnelt und es am Ende möglicherweise Erschütterungen gibt.
Der Fall beschäftige inzwischen auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit und sei vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof anhängig. Rülke befürchtet, dass eine Niederlage des Landes in Mannheim das Projekt Arlinger Tunnel der Westtangente in Frage stellen könnte bzw. teure Umplanungen notwendig werden dürften. Außerdem trage die Regierungspräsidentin mit ihrem kopflosen Handeln die Verantwortung dafür, dass sich Landesbeamte einer Straftat schuldig gemacht haben könnten. Deshalb habe Rülke Hermann auch gefragt, was das Land denn zu tun gedenke, falls die Betroffenen Anlieger vor Gericht Recht bekämen. Hermanns Antwort halte er – so Rülke – für ebenso aufschlussreich wie demaskierend. Das Regierungspräsidium strebe mit den Betroffenen eine „außergerichtliche Lösung“ an.
Das könne doch nur heißen, dass man erkannt habe, Mist gebaut zu haben und nun der Versuch unternommen werde, die Bürger mit Schweigegeld aus der Staatskasse im Wege eines Vergleichs ruhig zu stellen, so Rülke.
Einmal mehr – wie jüngst auch bei den skandalösen A8-Fehlplanungen – weise Regierungspräsidentin Felder auch in diesem Falle ihre Inkompetenz und Überforderung nach, die immer wieder den Steuerzahler teuer zu stehen komme, so Rülke abschließend.