Pressemitteilung

Rülke verlangt mehr Aufmerksamkeit bei der Brandgefahr von falsch entsorgten Akkus und Batterien

Landesregierung schiebt die Verantwortung von sich, ohne den Kommunen wirksame Maßnahmen an die Hand zu geben.


Pforzheim/Stuttgart. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich über die Fortschreibung des neuen „Abfallwirtschaftsplans Baden-Württemberg“ sowie den Lehren aus dem Brand einer Entsorgungsanlage in Pforzheim erkundet. Umweltministerin Thekla Walker ist nun seiner Bitte nachgekommen, zum Entwurf Stellung zu beziehen (Drucksache 17/6999, siehe Anlage).

 

Aus Rülkes Sicht schiebe die Landesregierung die Verantwortung von sich, ohne den Kommunen wirksame Maßnahmen an die Hand zu geben, mit denen sie eine erhöhte Bioabfallentsorgung und verbesserte Mülltrennung finanzieren und umsetzen können. Die Ausweitung der Bioabfallentsorgung koste die Kommunen viel Geld, weshalb klare landespolitische Vorgaben nötig seien. Unklar sei auch, wie Kommunen und deren Abfallsatzungen durch das Land beeinflusst werden könnten und wo am Ende Business-Cases für die Kommunen bestünden, etwa bei der verstärkten Nutzung von Biogas. So könne das Land selbst seine ambitionierten Ziele im Abfallwirtschaftsplan nicht verlässlich erreichen.

„Nach dem Brand der Entsorgungsanlage in Pforzheim habe ich mir im Mai dieses Jahres selbst ein Bild von dem Neubau der Alba-Halle gemacht. Leider nimmt die Landesregierung die steigende Brandgefahr von unsachgemäß entsorgten Lithium-Ionen-Akkus nicht ernst. So ist es wenig überraschend, dass sie nicht einmal weiß, wie viele Entsorgungsanlagen in den letzten 10 Jahren in Baden-Württemberg gebrannt haben.“ De facto sorgten Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus aber tagtäglich für etliche Brände in deutschen Recycling- und Entsorgungsunternehmen, so Rülke. „Daher ist es erschreckend, dass Frau Walker keine Lehren aus den Bränden wie in Pforzheim gezogen hat und bislang keine landeseigenen Maßnahmen verabschiedet hat und nur die Zuständigkeit beim Bund sieht. Doch auch die Ordnungsämter und die Gewerbeaufsicht könnten bei der Überwachung der Rücknahmeverpflichtung von Super- und Drogeriemärkten bei kleineren Elektrogeräten stärker überwachen“, so Rülke abschließend.

 

Antwort UM 17_6999