Rülke: Wenn es grün-roten Regierungsfraktionen mit einer dauerhaften Konsolidierung des Haushalts ernst ist, müssen sie FDP-Gesetzentwurf zur Schuldenbremse zustimmen
In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur „Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung“ hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-roten Regierungsfraktionen aufgefordert, diesem liberalen Entwurf für eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zuzustimmen. Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion sei die verfassungsrechtliche Absicherung einer auf Dauer begrenzten Verschuldung des Landes. Denn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hätten inzwischen selbst erklärt, im Haushaltsjahr 2016 und in den Folgejahren bis zum Jahr 2019 auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen. Im Jahr 2020 trete dann die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Kraft, wonach die Länder auf jede Nettoneuverschuldung verzichten müssen. Rülke: „Angesichts dieser Sachlage sollte Grün-Rot die Chance nutzen, diese offenbar gemeinsame Auffassung aller Fraktionen des Landtags durch eine Verankerung in der Landesverfassung und ergänzend in der Landeshaushaltsordnung dauerhaft verbindlich und unwiderruflich auszugestalten.“
Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, bleibe es auch bei einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung bei den in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz aufgeführten Ausnahmetatbeständen: so die Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Weiter soll die Möglichkeit bestehen, im Sinne eines „atmenden Haushalts“ auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können. Dies soll im neugefassten Artikel 84 der Landesverfassung verankert werden.
Untermauert sieht der FDP-Fraktionsvorsitzende seine Argumente durch eine Expertise der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, die unlängst zum dritten Mal eine Untersuchung der Länderhaushalte vor dem Hintergrund der Anforderungen der Schuldenbremse vorlegte. Die darin enthaltenen Aussagen zu Baden-Württemberg seien zwiespältig: Zwar werde dem Land attestiert, dass es sich „nach wie vor in einer guten Ausgangsposition befindet“, und dass „Land und Kommunen insgesamt sich .. einen jährlichen Ausgabenanstieg von 3,8 Prozent pro Jahr leisten (können), ohne damit die Ziele der Schuldenbremse zu gefährden“. Zugleich aber betone PwC: „Baden-Württemberg verliert im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern auch im diesjährigen PwC- Nachhaltigkeitsranking an Boden“. Und: „Im Vergleich der Entwicklung der Zuschussbedarfe seit 2010 verzeichnete Baden-Württemberg die höchsten Aufwüchse, wobei Land und Kommunen beide mit überdurchschnittlichen Aufwüchsen zum Gesamtbild beitrugen.“ Rülke: „Auch diese Diagnose – gute Ausgangslage, aber Gefährdung derselben durch ein zu hohes Ausgabewachstum – hat die FDP-Landtagsfraktion darin bestärkt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit Wirkung ab 2016 in der Landesverfassung zu verankern.
Nach den Worten Rülkes ist es lobenswert, dass der Doppelhaushalt des Landes 2015/16 für das Haushaltsjahr 2016 ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen werden soll. „Dies ist aber alleine noch keine wirklich überzeugende Leistung. Wer über Jahre hinweg Überschüsse bunkert und Kreditaufnahmen auch dann noch tätigt, wenn er sie zum Ausgleich des Haushalts jedenfalls in diesem Umfang in gar keiner Weise braucht, der hat natürlich keine Probleme, pünktlich zum Wahlkampf einen Haushalt 2016 ohne Kreditaufnahme darzustellen“, so Rülke. Ministerpräsident Kretschmann habe richtigerweise zum Ausdruck gebracht, dass diese Operation nur dann Sinn mache und den Kriterien der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit Rechnung trage, wenn der Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2016 auf Dauer gestellt werde.
Rülke abschließend: „Wenn Sie dies ernst meinen, meine Damen und Herren von den Grünen und der SPD, dann müssen Sie jetzt mitmachen. Denn dann muss es auch Ihr Interesse sein, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Wahlkampf den Nachweis führen zu können, dass Sie eine dauerhafte Konsolidierung des Haushalts schon vor Ablauf der letzten Frist umsetzen wollen und dass der Haushalt des Jahres 2015 der letzte ist, der durch eine Nettokreditaufnahme ausgeglichen wird. Diesen Beweis können Sie nur dann antreten, wenn Sie dem Weg über die Ergänzung der Verfassung mitgehen. Das Ausweisen von entsprechenden Daten in Ihrer Finanzplanung genügt da in gar keiner Weise, zumal Sie diesen Weg schon mehrfach in einer Weise angewendet haben. Dies ist nicht geeignet ist, Vertrauen in Ihr haushaltspolitischen Handeln zu erwecken.“