Rülke: Wer von Anderen verlangt, Regeln zu beachten, der muss sich auch selbst dran halten
Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung dringend erforderlich
Zur Ministerpräsidenten-Konferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:
“Ministerpräsident Kretschmann muss das Heft des Handelns endlich in die Hand nehmen statt sich hinter einer allgemeinen Impfpflicht zu verstecken, von der er hofft, diese durch den Bund in den Schoss gelegt zu bekommen und damit alle Probleme gelöst zu haben. Selbst der Expertenrat der Bundesregierung befürwortet eine Impfpflicht nur als hinreichend geeignet, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder nicht zum gleichen Ergebnis führen. Das ist in Baden-Württemberg noch nicht passiert. Ich kann nicht erkennen, dass es an jeder Ecke im Land ein Impfangebot gibt. Das Impfmanagement von Minister Manfred Lucha, insbesondere für die vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeheimen, ist völlig unbefriedigend. Ich begrüße den Beschluss, dass der Bund und die Länder ihre Impfkampagne verstärken. Ich begrüße auch ausdrücklich die Forderung, dass künftig zu treffende Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden.
Anstelle von Ablenkungsmanövern und dem Fingerzeig nach Berlin sollte der Ministerpräsident lieber für die Rückkehr zur Vier-Stufen-Regel der Corona-Verordnung sorgen. Wer von Anderen verlangt, Regeln zu beachten, der muss sich wenigstens an seine eigenen Regeln halten.
Dass Schnellschüsse der Landesregierung, ohne vorherige Kontrolle des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer wieder zu rechtswidrigen Regelungen führen, zeigt das jüngste Beispiel des Einfrierens der „Alarmstufe II“ sehr deutlich. Ich erwarte die frühzeitige Zuleitung der neuen Corona-Verordnung an den Landtag, sodass eine parlamentarische Befassung ermöglicht wird.
Das krampfhafte Festhalten an den Beschränkungen im Einzelhandel ist unangemessen, wenn in Bayern nach einem Gerichtsurteil 2G bereits abgeschafft wurde. Solche Beschränkungen und Ausgangssperren müssen abgeschafft werden, denn, dass sie nicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen sieht man in Schleswig-Holstein. Dort sind die Inzidenzen höher als im Nachbarland Niedersachen trotz schärferer Maßnahmen im Einzelhandel und einer Sperrstunde – bei etwa vergleichbaren Impfquoten.
Außerdem fordere ich die Landesregierung auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern. Die Gesundheitsämter können die luca-App nicht mehr sinnvoll nutzen. Und im Beschuss wird eine Priorisierung der Kontaktnachverfolgung angeraten. Ich unterstütze deshalb den Beschluss, dass die Fortentwicklung der Corona-Warn-App kurzfristig geprüft wird.“