Rülke: Werden gegen Missbrauch der Hotspot-Regelung klagen
Gesetz ist gegen neue, gefährlichere Corona-Variante gedacht
Zur Ankündigung des Ministerpräsidenten Kretschmann, ab dem 2. April Corona-Regeln fallen zu lassen, da die vom Bund vorgegebenen Möglichkeiten rechtlich fragwürdig und handwerklich schlecht gemacht seien, sagt Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:
„Das Gesetz ist nicht handwerklich schlecht, sondern beabsichtigt zu verhindern, dass Leute wie Söder oder Kretschmann es dazu missbrauchen, ein ganzes Bundesland zum Hotspot zu erklären.
Ziel der Hotspot-Regelung ist, dass nur im Falle einer neuen, gefährlicheren Variante Regionen zum Hotspot erklärt werden können. Und genau das leistet dieses Gesetz.
Kretschmann liegt richtig in seiner Befürchtung, dass geklagt wird, wenn er den Versuch unternimmt, das Gesetz zu missbrauchen. Dann wird nämlich die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg gegen diesen Missbrauch klagen.“