Rülke: Wir fordern die Wiederherstellung der alten Schulden-Rechtslage
Wenn der Ministerpräsident die neuen Schulden ohnehin nicht nutzen will, kann man zum alten Verfassungsrecht zurückkehren.
In der Aktuellen Debatte auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Steht die Landesregierung noch zur Schuldenbremse in der Landesverfassung?“ erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Der Bundestag hat direkt in die Landesverfassung eingegriffen. Er hat Landesverfassungsrecht außer Kraft gesetzt und zusätzliche Spielräume für Neuverschuldung geschaffen. Die Länder sollen in einer ´Strukturkomponente´ zusammen 0,35 Prozent bezogen aufs Bruttoinlandsprodukt anlasslos aufnehmen dürfen, im Moment ungefähr 15 Milliarden Euro.
Die Landesregierung hat diesen Eingriff in den Föderalismus im Bundesrat einfach durchgewunken, obwohl der Ministerpräsident sonst großen Wert auf die föderale Selbstbestimmung legt, beispielsweise im Bildungsbereich.
Wir halten es für politisch und rechtlich schwierig, wenn eine Landesregierung, die nur mit einfacher Mehrheit regiert, einfach im Bundesrat die Verfassung ändert. Und das auch noch, ohne den Landtag darüber auch nur zu informieren.
Der Ministerpräsident hat angekündigt, diese neuen Verschuldungsspielräume nicht zu nutzen. Das begrüßen wir. Dann kann man aber auch die bisherige Verfassungslage widerherstellen.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine Initiative auf den Weg zu bringen, die das Ziel hat, die Schuldenbremse in der damals vom Landtag beschlossenen Form wiederherzustellen.“