Rülke wirbt bei Wissing um Planungsbeschleunigung bei Westtangente
Brief an Bundesverkehrsminister bezüglich der Umsetzung des 2. Bauabschnitts der B 463 – Westtangente in Pforzheim.
Pforzheim. Der Pforzheimer Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing gewandt, um für einen raschen Fortgang des zweiten Bauabschnitts der Westtangente zu werben. Nun wurde Rülke mitgeteilt, dass die Planungen für den zweiten Bauabschnitt von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg bisher noch nicht aufgenommen wurden.
“Das ist sehr schade, denn der zweite Bauabschnitt der Westtangente ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt für Pforzheim und die Region. Dementsprechend schnell sollte es realisiert werden“, so Rülke.
Aus Sicht der Fachabteilung des Bundesverkehrsministeriums könne durch eine provisorische Anbindung der B 463 an die Adolf-Richter-Straße im Gewerbegebiet künftigen Leistungsfähigkeitsdefiziten am Knotenpunkt B 463 / B 294 begegnet werden, zumal das dafür erforderliche Brückenbauwerk über die B 294 und die Bahnlinie auch für den zweiten Bauabschnitt der Westtangente genutzt werden könnte.
Jedoch sei anzunehmen, dass die provisorische Weiterführung nicht bereits jetzt nach der Verkehrsfreigabe des Arlinger Tunnels erforderlich sein wird. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr habe deshalb die Straßenbauverwaltung gebeten, zunächst die Funktionsfähigkeit des neuen Knotenpunktes B 463 / B 294 zu untersuchen und dessen Verkehrsqualität zu ermitteln.
Eine erste Verkehrszählung sei durch die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg bereits nach der Verkehrsfreigabe des ersten Bauabschnittes durchgeführt worden. Eine weitere Vergleichsmessung soll im Herbst durchgeführt werden, wenn sich das Verkehrsverhalten „eingependelt“ habe.
Sofern im Ergebnis der Untersuchungen die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nicht mehr ausreichend sein sollte, werde die Straßenbauverwaltung den Vorentwurf für die provisorische Weiterführung erstellen und zur Erteilung des Gesehenvermerkes dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorlegen.