Rülke und Glück: Grün-Rot bremst mit Wärmegesetz wirksamen Klimaschutz aus
Zur von Ministerpräsident Kretschmann und Umweltminister Untersteller vorgestellten Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Glück:
„Bereits der seit 2010 beim Heizungstausch bestehende Pflichtanteil erneuerbarer Energien in Höhe von 10 Prozent hat sich rückblickend leider als Sanierungsbremse erwiesen. Er führt lediglich dazu, dass Hauseigentümer alte Heizkessel lieber noch dreimal flicken, bevor sie eine teure Sanierung wagen. Doch anstatt aus diesen Erfahrungen zu lernen, zieht Grün-Rot die Sanierungsbremse noch weiter an.“ Aus Sicht der FDP-Fraktion behindere diese Verschärfung die Energiewende im Wärmesektor und somit wirksamen Klimaschutz.
Kritik übten Rülke und Glück auch an der Ausdehnung der starren Pflicht auf Nichtwohngebäude: „Die Unterscheidung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden war nicht nur wegen der unterschiedlichen Wärmebedarfe der Gebäudetypen sinnvoll, sie war vor allem auch rechtssicher und praxisnah. Um die nun drohenden Rechtsunsicherheiten zu begreifen, muss man im grün-roten Gesetzesentwurf nur auf die eineinhalb Seiten lange Liste von Ausnahmeregelungen blicken.“
Positiv nahmen Rülke und Glück zur Kenntnis, dass sich Grün-Rot bei Bioöl und Biogas als Erfüllungsoptionen noch ein wenig bewegt habe: „Zumindest für Haushalte mit geringem Einkommen soll dies nun möglich bleiben. Allerdings zeigen die Detailregelungen bei der Nutzung von Biomasse oder auch von Kaminen und Öfen, dass diese Gesetzesnovellierung einen Wust von Bürokratie und unrealistischen Nachweispflichten nach sich ziehen wird.“