Stadt soll Brandschutz im neuen Technischen Rathaus nun aus kommunalen Mitteln finanzieren müssen
Investor ten Brinke versucht Pforzheim schamlos auszunehmen, Stadt will es sich gefallen lassen
Pforzheim. Die FDP-Gemeinderatsfraktion zeigt sich erneut über das Gebaren des Rathauses und des Investors ten Brinke zum Prestigeprojekt „Schlossberghöfe“ verwundert: Da Brandschutz elementar zur Sicherheit eines Gebäudes gehört, soll die Stadt Pforzheim für das neue Technische Rathaus, für das Investor ten Brinke bereits mit Mietzahlungen in Millionenhöhe rechnen darf, noch einmal mit ca. 263.000 Euro extra zur Kasse gebeten werden. Dies sieht eine Beschlussvorlage (R 1187) der Stadtverwaltung vor. „Der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke fasst zusammen: Wir beauftragen einen Investor, ein Gebäude zu erstellen, das wir dann 30 Jahre mieten, aber die Brandschutzanlage, die zur Grundausstattung eines solchen Gebäudes gehört, sollen wir im Mietobjekt auf eigene Kosten installieren. Wenn ich privat eine Wohnung miete, kann mir der Vermieter den notwendigen Brandschutz dazu auch nicht extra in Rechnung stellen! Meine Fraktion befürchtet, dass ten Brinke irgendwann feststellt, dass im neuen Technischen Rathaus auch Toiletten notwendig sind, die der Stadt Pforzheim dann ebenfalls extra in Rechnung gestellt werden könnten.“
Stadtrat Janis Wiskandt sieht in dem Fall System: „In der Pforzheimer Zeitung vom Samstag konnte man nachlesen, dass ten Brinke nun Krieg, Krisen und eine schlechte Wirtschaftslage ins Feld führen will, um die Schlossberghöfe für die Stadt noch ein bisschen teurer werden zu lassen. Es zeigt sich immer klarer, dass sich die Stadtverwaltung und eine knappe Gemeinderatsmehrheit in die Hand eines ‚Investors‘ begeben haben, der die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pforzheim ausnimmt, wie eine Weihnachtsgans!“ Deshalb, so Wiskandt weiter, werde er im Hauptausschuss auch gegen die Beschlussvorlage R 1187 stimmen und die FDP-Fraktion sich auch gegen immer neue Forderungen ten Brinkes zu Lasten des Pforzheimer Steuerzahlers wenden.