Pressemitteilung

Rülke: Abbruchgenehmigung für das Technische Rathaus könnte widerrufen werden

FDP-Abgeordneter will Abbruch nach wie vor verhindern.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke hat auf Anregung des Stadtrats der Grünen Liste Axel Baumbusch das Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit der Abbruchgenehmigung für das Alte Technische Rathaus befasst.

Die Stellungnahme des Ministeriums (Drucksache 17/9921) liegt nun vor. (Siehe Anlage). Die Landesbehörden hatten den Abbruch des Baudenkmals Technisches Rathaus Pforzheim 2021 genehmigt, weil die von der Pforzheimer Stadtverwaltung geltend gemachten wirtschaftlichen Erwägungen überwogen hätten.

Aus Rülkes Sicht habe sich die Lage nun geändert. Ten Brinke verzichte auf wesentliche Teile der Handelsflächen, weil er und die Stadtverwaltung „überraschend“ festgestellt hätten, dass Leerstände drohten.

Somit stehe auch die Abbruchgenehmigung wieder zur Disposition. Das Ministerium schreibt dazu, dieser „begünstigende Verwaltungsakt“ könne „ganz oder teilweise“ in „Zukunft widerrufen“ werden.

Ob die Genehmigung des städtischen Antrags vom 12.01.2017 zu widerrufen sei, lasse sich im Moment nicht abschließend entscheiden.

Rülke kündigte an, eine Befassung der Landesbehörden mit dem Ziel eines Widerrufs der Abbruchgenehmigung zu verlangen. Auf seinen Antrag hin hatte der Gemeinderat bei seiner Sitzung vom 16.12. gegen den Widerstand der Stadtverwaltung beschlossen, eine Beschlussvorlage zu den geplanten Änderungen am Projekt vorgelegt zu bekommen. Diese Beschlussvorlage werde er dem Ministerium in diesem Zusammenhang vorlegen, so Rülke.

Verwaltung und Investor hatten immer wieder vor Schadensersatzansprüchen gewarnt, sollte das Technische Rathaus nicht abgerissen werden. Hierzu schreibt das Ministerium: „Der Schaden muss …zunächst durch den Betroffenen dargelegt und durch die zuständige Behörde geprüft werden.“ Ten Brinke sei also in der Nachweispflicht. „Wenn Ten Brinke plötzlich Einzelhandelsflächen nicht mehr anbietet, so muss er erstmal nachweisen, dass ihm ein Schaden entsteht, wenn das Technische Rathaus nicht abgerissen wird. Das wird ihm schwerfallen. Deshalb kann das Technische Rathaus erhalten werden, ohne dass die Stadt Pforzheim schadensersatzpflichtig wird.“ So Rülke abschließend.

 

MLW-Stn. zu 17_9921