Rülke: Rückabwicklung des Heizungsgesetzes darf nicht an EU-Recht scheitern
65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz muss fallen.
Zur Meldung, wonach es offenbar noch Differenzen bei der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebe, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Bundeskanzler Friedrich Merz muss erkennen, dass eine „echte Abschaffung“ des Heizungsgesetzes ohne eine grundlegende Änderung des europäischen Rechtsrahmens – insbesondere von Art. 15a der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) – kaum möglich ist. Merz muss notfalls auch die Umsetzung der Richtline aussetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen. Danach hat er dafür zu sorgen, dass das Heizungsgesetz – insbesondere die 65-Prozent-Vorgabe – gestrichen wird. Welcher Energieträger im Gebäudesektor zum Einsatz kommt, sollte nicht bundesgesetzlich und schon gar nicht europarechtlich festgelegt werden.“
