Pressemitteilung

Rülke: Unwürdiges Verhalten und Verdrehung von Tatsachen bleibt Grundkonstante der AfD

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der AfD mit dem Titel „Kinder und Familien vor linksideologischen Einflüssen schützen – gegen sozialdemokratische Abtreibungspläne und Gesinnungsprüfungen im Kindergarten“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die AfD mit ihren Redebeiträgen ständig auf der Suche nach dem größtmöglichen Tiefpunkt der Debattenkultur ist, dann wäre dieser nun erbracht. Schiebt man die Dampfwolken der dumpfen AfD-Polemik beiseite und versachlicht die Themen, so ist zur derzeit auf Bundesebene laufenden Debatte zur ‚Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft‘, wie die Überschrift von § 219a StGB lautet, Folgendes zu sagen: Ich fordere die CDU auf, eine Gewissensentscheidung zu ermöglichen. Bei Entscheidungen von solcher Tragweite war das immer ein guter Weg, wie beispielsweise seinerzeit beim § 218. Dieser steht nicht zur Änderung an und ich bin erfreut, dass sich die SPD von entsprechenden Überlegungen der Jusos klar distanziert hat. Zum zweiten Teil des Sachverhalts, der Broschüre ‚Ene, mene, muh – und raus bist du!‘ der Amadeu Antonio Stiftung: Wenn man sorgfältig arbeitet und genau liest, stellt man fest, dass manches ein wenig unglücklich formuliert erscheinen mag. Das zitierte Fallbeispiel, das auch durch die Medien zirkulierte, entpuppt sich jedoch genau als das Gegenteil dessen, was hier die AfD zu suggerieren versucht. Es geht eben gerade nicht um Stigmatisierung, Aushorchung und eventuelle Ausgrenzung von Kindern, bei denen eine rechtsradikale Tendenz im Elternhaus vermutet werden könnte, sondern um die Einbindung dieser Kinder. Es geht darum, diese nicht auszugrenzen und Brücken zu bauen, auch ins Elternhaus hinein. Denn es soll verhindert werden, dass sich Kinder aufgrund von Ausgrenzungen womöglich in späteren Lebensphasen radikalisieren.“