Rülke: Einstweilige Anordnung abgelehnt, aber Argumente der FDP anerkannt
Kretschmann kann morgen im Bundesrat zustimmen, aber die Rechtmäßigkeit seines Tuns bleibt vorerst ungeklärt.
Die Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel, die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz ohne vorherige Befassung des Landtags zu untersagen, kommentiert der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke,… weiterlesen