Pressemitteilung

Rülke: Nach neuerlicher Gerichtsentscheidung klare Regelung zur Öffnungsmöglichkeit aller Geschäfte erforderlich

Neben Abstands- und Hygieneregeln muss Umrechnung der Quadratmeterzahl entscheidend sein.


Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das die vom dortigen Senat zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke:

„Es ist gut, dass Regierungsmaßnahmen auch in der jetzigen Situation von Gerichten korrigiert werden können. Nach der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts fordere ich jetzt auch eine generelle Öffnungsmöglichkeit aller Einzelhandelsgeschäfte. Wir laufen sonst in eine unübersichtliche und unplanbare Situation hinein.

Das Gericht hat Recht, wenn es in der Abwägung das Recht auf Berufsfreiheit berücksichtigt. Die Anziehungskraft eines Ladens leitet sich nicht aus seiner Quadratmeterzahl, sondern aus seinem Warenangebot ab. Gesundheitsschutz steht im Mittelpunkt, daher wiederhole ich die Kriterien, die aus Sicht meiner Fraktion entscheidend dafür sind: Abstands- und Hygieneregeln und bei Läden die Umrechnung der Quadratmeterzahl auf die zulässige Anzahl von Kunden, die sich zur gleichen Zeit im Geschäft aufhalten dürfen. Wir brauchen schnell eine sichere Vorschriftslage, denn das korrekte Verhalten der Kunden und Ladenbesitzer ist Grundvoraussetzung und muss selbstverständlich werden.“