Rülke: Parlament muss dann befasst werden, wenn Land über Infektionsschutzgesetz des Bundes hinausgehen will
Sind dankbar, dass Kretschmann keinen groben Unfug mehr anrichten kann
Zur Forderung der SPD-Fraktion nach einer Sondersitzung des Landtags noch vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Sollte die Landesregierung im Sinne der Länderöffnungsklausel Maßnahmen planen, die über das Infektionsschutzgesetz der werdenden Ampel in Berlin hinausgehen (beispielsweise einen Lockdown für Ungeimpfte), so ist der Landtag damit zwingend zu befassen. Für dieses Bekenntnis zum Parlamentarismus sind wir dankbar.
Somit ist eine Sondersitzung des Landtags vor der Konferenz der Ministerpräsidenten am Donnerstag unnötig. Länderspezifische Maßnahmen müssen künftig vor ihrer Umsetzung ohnehin ins Parlament.
Wir sind überdies dankbar dafür, dass die künftige Bundesregierung Herrn Kretschmann nun den groben Unfug, den er in der Vergangenheit angerichtet hat, wirksam aus der Hand schlägt. Zu nennen sind: Ausgangssperren für die gesamte Bevölkerung einer Region, Sportverbot, Schließung des Handels oder von Teilen davon (Stichwort 800-Quadratmeter-Regel) sowie Schließung des Hotel- und Gaststättengewerbes.“