Pressemitteilung

Rülke und Goll: Noch zu viele Hürden für digitale Ratssitzungen

Die geplanten Änderungen sind immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke begrüßt die geplanten Änderungen als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“. „Gerade in dieser Krise müssen auch die Gemeinderäte im Land handlungsfähig bleiben.“ So könnten sie wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und der Vereine vor Ort ergreifen. Die FDP/DVP Fraktion werde daher voraussichtlich das Gesetz mittragen, auch wenn man einzelne Punkte noch kritisch sehe. „Es gibt einige unnötige Hürden und Einschränkungen für die Gemeinden und Landkreise. Unsere Fraktion wird daher auf Korrekturen drängen.“

Schon am 31. März kündigte Innenminister Strobl an, digitale Ratssitzungen bereits bei der nächsten Anpassung der Corona-Verordnung zu ermöglichen. „Die Corona-Verordnung erlaubt aber nur unmittelbare Maßnahmen zum Infektionsschutz. Grundlegende Eingriffe in das Kommunalrecht sind dagegen nur durch das Parlament zulässig“, so Rülke. Es sei daher folgerichtig, dass bereits seine Kabinettskollegen dem Innenminister die Zustimmung zu diesem Vorhaben versagten. „Entweder verkannte Herr Strobl elementare rechtliche Vorgaben oder aber er wollte ganz bewusst das Parlament nicht einbinden.“ Beides sei für einen Innenminister „wahrlich kein Ruhmesblatt“.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Prof. Dr. Ulrich Goll präzisiert die Verbesserungswünsche der Liberalen. „Es ergibt keinen Sinn, Vorberatungen in den Ausschüssen in digitaler Form zu untersagen. Gemeinden sollten selbst entscheiden dürfen, ob Vorberatungen stattfinden oder nicht.“ Der Aufwand dafür werde sich jedenfalls in Grenzen halten, wenn schon Ratssitzungen digital erfolgen. Überflüssig sei ferner, dass eine Teilnahme nur in Videoform vorgesehen sei. „An zu vielen Orten im Land ist die Internetanbindung dafür immer noch zu schlecht. Leider hat immer noch nicht das ‚letzte Schwarzwalddorf‘ eine ausreichend gute Internetverbindung. Und manche Gemeinderäte haben schlicht kein Internet zu Hause.“ In begründeten Ausnahmefällen müsse daher auch eine Teilnahme per Telefon möglich sein.