Rülke und Haußmann: Minister Lucha orientiert sich nun an den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Schnellschuss des Sozialministeriums sorgte ohne Not über die Osterfeiertage für viel Unruhe bei Zahnärzten und Patienten
Zu den ministeriellen Auslegungshinweisen zu § 6a der 4. Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April 2020 sagten der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der gesundheitspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:
Rülke: „Ich bin froh, dass die Pressemitteilung der FDP vom Karfreitag Wirkung gezeigt hat. Die jetzt vorliegenden Auslegungshinweise sorgen für die notwendige Klarstellung für alle Zahnärztinnen und Zahnärzten in Baden-Württemberg. Der Schnellschuss von Minister Lucha mit der 4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom Gründonnerstag hätte ab Dienstag für größtmögliche Verunsicherung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg gesorgt. Es war ein großer Fehler, dass er die zahnärztlichen Körperschaften nicht mit einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Eingriffe in die Grundrechte zum Schutz von Leben und der Gesundheit der Bevölkerung, die angesichts der Corona-Pandemie notwendig sind, entbindet einen Gesundheitsminister aber nicht davon, dies ohne Einbindung mit unserer medizinischen Selbstverwaltung zu machen.“
Haußmann: „Die Auslegungshinweise decken sich nun nahezu vollständig mit den Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dr. Ute Maier, Vorsitzende der KZV BW, und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer, haben mir heute Morgen telefonisch bestätigt, dass mit diesen Auslegungshinweisen eine sinnvolle Basis der zahnmedizinischen Behandlung gegeben ist. Die Verunsicherung der Zahnärzte und Patienten hätten wir uns sparen können, hätte Minister Lucha die Empfehlungen der Landes- und Bundeszahnärztekammer übernommen, anstatt eine unklare Verordnung am Karfreitag zu veröffentlichen, die faktisch ein Berufsverbot für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet hätte. Leider hat das Sozialministerium wiederum nicht die Mitglieder des Sozialausschusses über die Korrektur unterrichtet. Das Parlament hat der Exekutive umfangreiche Ermächtigungen übertragen und unterstützt die Landesregierung in der Schutzpflicht des Staates für die Gesundheit der Menschen. Dann erwarte ich, dass das Parlament auch umfassend informiert wird.“
Anhang:
Schreiben von Minister Lucha an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg vom 12.4.2020