Rülke und Schweickert: Bildungszeitgesetz gehört abgeschafft
Zur heutigen Vorstellung der Ergebnisse der zweijährigen Evaluation des Bildungszeitgesetzes sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Die jetzt vorliegende Evaluation bestätigt, was wir bereits lange kritisieren: Das Bildungszeigesetz kennt nur jeder Dritte, es hat nur für eine marginale Erhöhung der Weiterbildungsteilnahen gesorgt und wird häufig für Mitnahmeeffekte bei weitergehenden Aufstiegsfortbildungen genutzt. Dabei kam es aufgrund der unzulänglichen Gesetzesformulierungen zu zahlreichen Streitigkeiten, die nicht nur für Unruhe im Unternehmen, sondern auch die Gerichte beschäftigen. Die Ergebnisoffenheit der Landesregierung bei der Auswertung der Evaluation darf man wohl in Zweifel ziehen. Das Ergebnis stand von vorherein fest, da deren Ziel in den Nebenabreden von Grün-Schwarz bereits seit 2016 festgeschrieben steht. Die Kritik der Gewerkschaften an den Fragebögen der Evaluation als manipulativ ist symptomatisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass das Gesetz eine reine Gewerkschaftsforderung war. Statt bevormundender gesetzlicher Regelungen setzen wir auf schlüssige Angebote, die der fachlichen Qualifikation tatsächlich zutragen. Das Bildungszeitgesetz gehört deshalb abgeschafft.
Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert, ergänzt:
„Wir haben von vornherein den Betriebsbezug der Fortbildungen in den Mittelpunkt gestellt und entsprechende Vorschläge an die Landesregierung gerichtet. Die Landesregierung hätte längst Gelegenheit gehabt, das Gesetz auf seine ursprüngliche Intention zurückzuführen. Wenn nun am Gesetz herumgedoktert wird, müssen sich die Anbieter der Fortbildungen wieder neu ausrichten. Dieser Eiertanz zwischen grünem Wirtschafts-Paternalismus und mangelnder Durchsetzungskraft der CDU ist Gift für die Unternehmen im Land, die selbst am besten wissen, wie sie ihre Arbeitnehmer fortqualifizieren müssen. Der Nutzen des Gesetzes für Mittelstand und Handwerk sollte im Mittelpunkt stehen. Dabei zeigt das Gutachten deutlich auf, dass weiterbildungsfernere Zielgruppen gar nicht erreicht wurden, hohe Kosten durch Bürokratie und gesetzlichen Unschärfen entstanden sind und schließlich die positiven Effekte bei den Herausforderungen der Digitalisierung und des Fachkräftemangels ausgeblieben sind. Nach alldem muss man das Gesetz wohl als gescheitert ansehen und neue Wege bei der Stärkung betrieblicher Fortbildung beschreiten.“