Rülke: Das Land ist jetzt gegenüber den Kommunen in der Pflicht
Zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid vorgestellten Nachtragshaushalt für die Jahre 2015/16, der zusätzliche Ausgaben für Flüchtlinge in Höhe von 1,7 Milliarden Euro vorsieht, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auch angesichts der vagen Äußerungen des Finanzministers zum Nachtrag auf, die auf dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern zugesagten Bundesmittel auch tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen einzusetzen. Das betrifft die ab 2016 zugesagten monatlichen Pauschalen in Höhe von 670 Euro je Flüchtling, die Mittel für die Betreuung unbegleiteter Flüchtlinge (350 Millionen pro Jahr bundesweit) und die Mittel für den sozialen Wohnungsbau (500 Millionen pro Jahr bundesweit). Es muss sichergestellt sein, dass diese Mittel nicht lediglich bisherige Leistungen des Landes ersetzen, sondern zur deutlichen Verbesserung der Aufnahmesituation in den Kommunen führen. Ich rechne damit, dass nach langem Drängen der FDP-Landtagsfraktion bei den Gesprächen der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden vom Land zumindest eine Spitzabrechnung der Unterkunftskosten und eine direkte Abrechnung der Gesundheitsleistungen zugesagt wird. Der Bund hat auch mit der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel und der dauerhaften Fortführung des GVFG-Bundesprogramms Erhebliches für die Finanzausstattung der Länder geleistet. Auch deswegen ist jetzt das Land gegenüber den Kommunen in der Pflicht“, so Rülke.
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