Rülke: Die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte soll abgeschafft werden
Die FDP-Landtagsfraktion hat auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Altersgrenze für Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverweser beschlossen. Er wurde heute in den Landtag eingebracht. Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte, liege die Altersgrenze für Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte und Amtsverweser derzeit beim vollendeten 68. Lebensjahr. Diese obere Altersgrenze soll nach dem Willen der FDP-Landtagsfraktion abgeschafft werden. So könnten einerseits die Wähler beziehungsweise die wahlberechtigten Vertretungskörperschaften selbst entscheiden, ob Bewerberinnen oder Bewerber ihrer Meinung nach für das angestrebte Amt zu alt sind oder nicht. „Kompetenz muss sich nicht nach dem Alter bemessen“, so Hans-Ulrich Rülke.
Die Altersgrenzen für Wahlbeamte in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung werden laut dem Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion aufgehoben, das Landesbeamtengesetz wird entsprechend angepasst. Auf die Kommunen werden keine höheren Kosten zukommen. Es könnten sogar Versorgungskosten eingespart werden, wenn ältere Wahlbeamte sich länger als bisher für das Amt zur Verfügung stellen und jeweils von den Wählerinnen und Wähler bestätigt werden, so Rülke abschließend.