Rülke: Stümperhaftes Verwaltungshandeln könnte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen
Notverkündungen der Verordnungen im Internet waren rechtswidrig
Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, wonach die Corona-Verordnungen im Frühjahr 2020 wegen Mängeln in ihrer Verkündung formell rechtswidrig waren, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der VGH Mannheim, hat feststellen müssen, dass die… weiterlesen